Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Ex-OB Wolbergs
Im Verfahren um Parteispenden gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verlangt. Aus Sicht der Anklage liegen sieben Fälle der Vorteilsnahme vor. Die Verteidigung beantragte dagegen einen Freispruch. Wolbergs selbst bestritt die Vorwürfe erneut. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch fallen, zuvor ist jedoch noch über einen Antrag zu entscheiden.
Für den Fall einer Verurteilung regte die Verteidigung außerdem an, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Noch offen ist auch die Entscheidung über das Strafmaß in zwei Fällen der Vorteilsnahme, die bereits rechtskräftig festgestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft hat diese bei ihrem Antrag bereits berücksichtigt. Die Verteidigung plädierte insoweit auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Im Zentrum des Verfahrens steht unter anderem die Frage, ob Wolbergs wusste, dass Spender aus der Baubranche sich mit Blick auf mögliche künftige Bauvorhaben in der Stadt seine Gunst sichern wollten.
Anklage: Spenden zielten auf das Amt ab
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war Wolbergs bewusst, dass ihm ein Bauträger Vorteile verschaffte — sowohl durch Wahlkampfspenden als auch durch den Verzicht auf Kosten bei Renovierungsarbeiten. Diese Zuwendungen hätten aus Sicht der Anklage in Zusammenhang mit seiner Amtsführung gestanden. Dem Angeklagten sei klar gewesen, dass es sich nicht um bloße Gefälligkeiten gehandelt habe, sondern dass sich der Unternehmer davon etwas versprach.
Wie der Staatsanwalt ausführte, lagen die einzelnen Spenden jeweils knapp unter der Grenze von 10.000 Euro, ab der sie veröffentlicht werden müssen. Sie sollen aus dem Umfeld eines Bauträgers stammen, der bereits rechtskräftig verurteilt worden ist. Nach Überzeugung der Anklage erkannte Wolbergs diesen Zusammenhang. Insgesamt geht es um 475.000 Euro.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Staatsanwaltschaft zugunsten von Wolbergs unter anderem die lange Dauer des Verfahrens sowie die bereits erlittene Untersuchungshaft.
Verteidigung spricht von offener Beweislage
Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass Spenden unterhalb von 10.000 Euro rechtlich zulässig und in der Praxis nicht ungewöhnlich seien. Wolbergs bestreite, gewusst zu haben, dass der Bauträger sich damit sein Wohlwollen habe sichern wollen. In diesem Punkt stehe letztlich Aussage gegen Aussage, so der Verteidiger. Er bemängelte zudem, dass der Bauträger dazu nicht als Zeuge vernommen worden sei. Dass Spender Erwartungen hätten, sei normal — diese müssten aber nicht zwangsläufig strafbar sein.
Zu Gunsten seines Mandanten verwies der Verteidiger ebenfalls auf die lange Verfahrensdauer, die intensive mediale Begleitung und die Untersuchungshaft. Wolbergs habe beruflich wie finanziell erhebliche Einbußen erlitten. Eine Gefängnisstrafe würde die Situation aus Sicht der Verteidigung noch weiter verschärfen.
In seinem letzten Wort widersprach Wolbergs zentralen Punkten aus dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Er betonte, es habe von ihm aus keine Verschleierung gegeben und niemals eine Entscheidung zugunsten eines Spenders.
Neuauflage eines früheren Verfahrens
Der Prozess vor dem Landgericht München I ist teilweise eine Neuverhandlung des früheren, rund zehn Monate dauernden Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018 und 2019. Damals wurde der Kommunalpolitiker in zwei Fällen wegen Vorteilsnahme verurteilt, blieb jedoch ohne Strafe. In weiteren Punkten wurde er freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im November 2021 teilweise auf, weil es ihm zu milde erschien, und verwies den Fall an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I zurück. Bekannt geworden waren die Ermittlungen gegen Wolbergs bereits im Sommer 2016.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion