Urteil nach tödlicher Messerattacke in München
Das Landgericht München I hat einen 25-Jährigen wegen Totschlags an seiner Stiefmutter zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Nach Auffassung der 11. Großen Strafkammer liegt kein Mord vor. Die Richter sahen insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an, da die Frau nach ihrer Einschätzung nicht arglos gewesen sei.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann seine aus Montenegro stammende Stiefmutter im Juni 2025 nach einem massiven Streit mit mehr als 60 Messerstichen getötet. Zuvor soll er sie geschlagen haben. Während der Auseinandersetzung habe die Frau ihn unter anderem als „Stück Scheiße“ beleidigt. Bereits die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall keine Mordanklage erhoben, sondern auf Totschlag plädiert.
Das Gericht verwies auf eine längere Vorgeschichte innerhalb der Familie. Demnach soll die Stiefmutter den Angeklagten über längere Zeit immer wieder gedemütigt haben. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass der 25-Jährige die Frau vorsätzlich tötete und sie keine reale Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen.
Für die Tat benutzte der Mann laut Urteil ein Messer, das sich in der Wohnung befand. Bei den Ermittlungen war zudem NS-Literatur bei ihm entdeckt worden. Ein rassistisches oder fremdenfeindliches Tatmotiv sah das Schwurgericht jedoch nicht. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und erklärt, er habe „wie in Trance“ gehandelt. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber