Etwa ein Jahr nach der Veröffentlichung eines Gutachtens zum Ausmaß sexualisierter Gewalt im Bistum Würzburg seit 1945 hat die Diözese nach eigenen Angaben weitere Schritte eingeleitet. Dazu zählen zusätzliche Stellen, verstärkte Schulungen für haupt- und ehrenamtlich Engagierte sowie Schutzkonzepte in den Pfarreien.
Bischof Franz Jung erklärte, das vergangene Jahr habe im Bistum viele Erkenntnisse über die Mechanismen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gebracht. Zugleich habe sich gezeigt, dass dieser Prozess vor Ort für viele Beteiligte mit starken emotionalen Belastungen verbunden sei.
Aufarbeitung soll dauerhaft organisiert werden
Generalvikar Jürgen Vorndran betonte, die Aufarbeitung müsse auf Ebene des Bistums verlässlich strukturiert sein. Eine ausschließlich juristische oder verwaltungstechnische Behandlung genüge nicht. Erforderlich seien eindeutige Zuständigkeiten, feste Strukturen und ein Vorgehen, das die konkrete Situation in den Gemeinden einbeziehe.
Viele Betroffene, wenige Verurteilungen
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs hatte Anfang April 2025 ihre Ergebnisse zur Diözese Würzburg vorgelegt. Demnach wurden zwischen 1945 und 2019 mindestens 226 Kinder und Jugendliche im Bistum sexuell missbraucht.
Genannt werden 51 mutmaßliche Täter, darunter 43 Kleriker, denen mindestens 449 Taten zugeschrieben werden. Weil Akten teils ungenaue Angaben enthielten, arbeitete das Gutachten auch mit Schätzungen. Demnach könnte die Zahl der Taten im selben Personenkreis sogar bei 3.053 liegen. Nur ein kleiner Teil der Beschuldigten wurde rechtskräftig verurteilt.
Jung hatte nach Vorlage des Berichts Konsequenzen angekündigt. Bereits vor der Veröffentlichung seien Veränderungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt und mit Betroffenen angestoßen worden.
Nach den Worten des Bischofs kann systematische Aufarbeitung nur gelingen, wenn auch die innere Haltung stimmt. Sie sei kein zeitlich begrenztes Vorhaben, sondern eine dauerhafte Aufgabe der Kirche und müsse zur Leitungsebene gehören.
Verdachtsfälle sollen gemeldet werden
Im Bistum sind alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen verpflichtet, jeden Verdacht auf sexualbezogenes Fehlverhalten im dienstlichen Zusammenhang zu melden. Das gilt unabhängig davon, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Nach Angaben der Diözese werden auch anonyme Hinweise geprüft. Besteht ein entsprechender Verdacht, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Erst am Donnerstag hatte das Bistum mitgeteilt, dass Generalvikar Vorndran einen pastoralen Mitarbeiter wegen eines strafrechtlich relevanten Vorfalls mit sexualbezogenem Fehlverhalten vom Dienst freigestellt habe. Die Polizei ermittle. Weitere arbeits- und kirchenrechtliche Maßnahmen würden geprüft. Näheres wurde nicht bekannt.
Erinnerungsort in Würzburg geplant
Noch in diesem Jahr soll in Würzburg zudem ein Ort des Gedenkens für Überlebende sexuellen Missbrauchs entstehen, kündigte Jung an. Das Mahnmal soll auf dem Kiliansplatz neben dem Dom und damit im öffentlichen Raum errichtet werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion