Bayern

Brisante Wende bei NS-Raubkunst in Bayern

Picasso plötzlich zurückgegeben: Warum Bayern jetzt umsteuert – und nach dem Streit sogar ein NS-Raubkunst-Zentrum schafft.

14.07.2026, 14:58 Uhr

Bayern ordnet den Umgang mit NS-Raubkunst neu

Rund ein Jahr nach der heftigen Debatte über den bayerischen Umgang mit NS-Raubkunst stellt der Freistaat seine Strukturen neu auf. Kunstminister Markus Blume (CSU) kündigte nach einer Kabinettssitzung an, am Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München ein wissenschaftliches Zentrum für Provenienzforschung und Restitutionsfragen zu NS-Raubgut einzurichten. Ergänzt werden soll es durch eine unabhängige Kommission.

Die abschließende Entscheidung über Rückgaben an die Opfer des nationalsozialistischen Kunstraubs soll nach den Worten Blumes aber weiterhin beim Freistaat liegen.

Picasso-Bronze geht an Flechtheim-Erben zurück

Zugleich kündigte Blume eine konkrete Restitution an: Die Bronze-Büste „Fernande/Beatrice“ von Pablo Picasso soll an die Erben des jüdischen Kunsthändlers und Sammlers Alfred Flechtheim zurückgegeben werden. Ein entsprechender Antrag war 2024 noch abgelehnt worden.

Möglich wurde die Rückgabe nach Angaben des Ministers durch den neuen Bewertungsrahmen der Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut, die seit dem 1. Dezember angerufen werden kann.

Markus Stötzel, Anwalt des Flechtheim-Nachlasses, sprach von einer „längst überfälligen Gerechtigkeit“ für Alfred Flechtheim. Das bereits 1933 entzogene Werk könne jedoch nur ein Anfang sein. Zahlreiche weitere Arbeiten aus Flechtheims Besitz befänden sich noch in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und in anderen öffentlichen Museen in Deutschland, darunter auch zwei Gemälde von Paul Klee. Einige Ansprüche seien bereits 2008 angemeldet worden.

Reaktion auf deutliche Kritik

In Bayern hofft man nun auf schnellere und transparentere Verfahren. Schließlich liegen Enteignungen und Zwangsverkäufe aus der NS-Zeit mehr als 80 Jahre zurück. Blume sprach von einem deutschlandweit einzigartigen und beispielgebenden Weg für die Forschung und wissenschaftliche Bewertung von NS-Raubgut.

Der bisherige Umgang des Freistaats mit solchen Fällen war vor etwas mehr als einem Jahr massiv kritisiert worden. Beanstandet wurden unter anderem mangelnde Transparenz und Verschleppung bei der Aufarbeitung. Besonders die Staatsgemäldesammlungen hätten durch Vorwürfe und offene Fragen erheblich gelitten; Blume sagte, sie hätten damals „echt Schlagseite“ bekommen. Es folgten eine gründliche Untersuchung sowie ein Runder Tisch, der die bisherige Praxis überprüfte und zahlreiche Reformvorschläge machte. Dazu gehört auch die Verlagerung von Aufgaben auf unabhängige Stellen.

Unabhängige Kommission mit Betroffenenvertretung

Die neue Kommission soll künftig die strategische Ausrichtung der Forschung mitbestimmen und Richtlinien entwickeln. Außerdem soll sie festlegen, welche Kunstwerke mit Vorrang bearbeitet werden, und Empfehlungen für mögliche Restitutionen abgeben.

Den Vorsitz soll Raphael Gross übernehmen, der das Deutsche Historische Museum in Berlin leitet. In dem paritätisch besetzten Gremium sollen auch jüdische Nachfahren von Opfern des nationalsozialistischen Kunstraubs vertreten sein.

Acht zusätzliche Stellen am IfZ

Das geplante Zentrum am Institut für Zeitgeschichte soll die wissenschaftliche Forschungsarbeit übernehmen. Dafür will der Freistaat acht neue Stellen schaffen. Blume verbindet die Ansiedlung am IfZ mit wissenschaftlicher Freiheit und Unabhängigkeit sowie mit den hohen Standards der Leibniz-Gemeinschaft, zu der das Institut gehört.

Weitere Kritik: Problem liegt auch bei der Umsetzung

Der Rechtsanwalt Hannes Hartung, der unter anderem Erben der Gebrüder Lion und der österreichischen Kunstsammlerin Therese Brettauer vertritt, begrüßte die Reformpläne grundsätzlich. Das Kernproblem in Bayern sei aus seiner Sicht aber nicht fehlende Forschung, sondern ein „eklatantes Vollzugsdefizit“ bei der Umsetzung bereits vorliegender Ergebnisse und Restitutionsentscheidungen.

Als Beispiel verwies Hartung auf ein Gemälde aus der Sammlung Brettauer. Der Freistaat habe die Rückgabe bereits im August 2022 beschlossen, dies aber weder transparent gemacht noch eine aktive Erbensuche betrieben oder die Restitution vollzogen.

Das Kunstministerium wies diesen Vorwurf zurück. Der Freistaat sei jederzeit bereit, die Werke an die rechtmäßigen Erben zurückzugeben, sobald die erforderlichen Erbscheine vorlägen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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