Bayern

Kinder missbraucht: Der Täter sieht live zu

Für ein paar Dollar wird Kindesmissbrauch live bestellt: Ein Nürnberger Prozess enthüllt das grausame Geschäft dahinter.

05.07.2026, 04:30 Uhr

Prozess in Nürnberg: Mann soll Missbrauch an Kind auf den Philippinen online beauftragt haben

In Nürnberg beginnt ein Prozess gegen einen 53-Jährigen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt. Dem Mann wird vorgeworfen, über Jahre hinweg eine Frau auf den Philippinen dafür bezahlt zu haben, den sexuellen Missbrauch ihrer minderjährigen Tochter zu filmen. In einzelnen Fällen soll er die Taten sogar live im Internet verfolgt und dabei Anweisungen gegeben haben. Laut Ermittlern soll sich das Geschehen über einen Zeitraum von rund drei Jahren erstreckt haben.

Fachleute sehen in dem Fall kein Einzelereignis, sondern ein Beispiel für eine Form von Kriminalität, die sich durch digitale Technik stark ausgebreitet hat.

Verlagerung ins Internet

Die Hilfsorganisation International Justice Mission (IJM), die seit Jahrzehnten gegen moderne Sklaverei und die sexuelle Ausbeutung von Kindern kämpft, verweist auf einen grundlegenden Wandel. Während solche Verbrechen früher vor allem vor Ort stattfanden, hätten sie sich inzwischen vielfach ins Netz verlagert, erklärt Martin Lewerentz von IJM Deutschland.

Nach seiner Einschätzung ist das Risiko für Täter dadurch geringer, entdeckt zu werden. Gleichzeitig reichten oft schon vergleichsweise kleine Geldbeträge aus, um Missbrauchsaufnahmen zu bestellen. So sei aus einzelnen Delikten ein Massenphänomen geworden.

Das Bundeskriminalamt bezeichnet diese Taten als "Livestreaming". Gemeint sind Fälle, in denen Täter nicht nur live dabei zusehen, wie Kinder zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, sondern das Geschehen über das Internet gezielt steuern.

Ein Mann tippt auf einem Smartphone
Bei den zahlenden Auftraggebern handelt es sich Fachleuten zufolge überwiegend um Männer aus Europa, Nordamerika oder Australien. (Archivbild) Quelle: Sebastian Gollnow/dpa

Im Nürnberger Verfahren geht die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg allerdings nur in zwei Fällen von echtem Livestreaming aus. In den meisten Fällen soll der Angeklagte Fotos und Videos erhalten haben. Über einen Messengerdienst habe er der Mutter und dem Kind dabei Anweisungen erteilt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Goger.

Wer die Aufträge erteilt

Nach Angaben von IJM stammen die zahlenden Auftraggeber häufig aus Europa, Nordamerika oder Australien. Deutschland gilt laut Lewerentz als eines der wichtigen Nachfrage-Länder. Dabei seien die Täter keineswegs nur passive Zuschauer. Wer bezahle und Vorgaben mache, sei unmittelbar an der Tat beteiligt.

Dem Bundeskriminalamt zufolge entstehen die Kontakte meist über soziale Netzwerke, Dating-Plattformen, Chatforen oder Cam-Sex-Seiten. Laut World Childhood Foundation gehören zu den filmenden Anbietern oft Personen aus dem unmittelbaren Umfeld der Kinder, etwa Eltern, Verwandte, Bekannte oder Nachbarn.

Gerade das erschwere die Aufdeckung, sagt Judith Bader, Deutschland-Geschäftsführerin der Organisation. Denn die Gewalt geschehe häufig in dem Umfeld, in dem Kinder eigentlich Schutz finden sollten. Die Philippinen gelten als ein Schwerpunkt solcher Taten, ähnliche Muster gebe es aber auch in anderen Regionen Südostasiens und in Lateinamerika.

Hunderttausende betroffene Kinder

Eine Untersuchung von IJM und der Universität Nottingham kommt zu dem Ergebnis, dass 2022 auf den Philippinen fast eine halbe Million Kinder Opfer sexueller Online-Ausbeutung wurden. Sie wurden demnach für Fotos, Videos oder Liveübertragungen missbraucht. Das Durchschnittsalter liegt laut Lewerentz bei elf Jahren, betroffen seien aber auch deutlich jüngere Kinder.

Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Viele Fälle würden erst bekannt, wenn in Ländern der Auftraggeber Missbrauchsdateien, Chatverläufe, Zahlungsströme oder technische Geräte ausgewertet und Hinweise an Behörden auf den Philippinen weitergegeben werden.

Wenn Kinder identifiziert werden, versuchen die philippinischen Behörden nach Angaben von IJM, sie aus dem Umfeld der Täter herauszuholen und in Schutzunterkünften oder Pflegefamilien unterzubringen. Gerade wenn Eltern oder andere Angehörige beteiligt seien, könne das für die Betroffenen zusätzlich belastend sein. Viele litten unter Scham, Schuldgefühlen, einem Gefühl des Verrats und Loyalitätskonflikten.

Hinzu kommt, dass das Leid nicht zwingend mit der Rettung endet. Sind Bilder oder Videos bereits im Umlauf, bleibt für die Opfer oft die Angst, dass die Aufnahmen weiter verbreitet werden oder sie später erkannt werden könnten.

Geld als zentraler Antrieb

Als Hauptmotiv nennen Fachleute meist finanzielle Not. Ein Livestream von den Philippinen koste nach IJM-Angaben umgerechnet etwa 9 bis 36 US-Dollar. Ermittler Goger spricht aus deutscher Sicht von sehr geringen Summen. Unter den wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort seien solche Beträge wegen der verbreiteten Armut jedoch durchaus relevant.

Bader warnt zudem vor einer gefährlichen Verharmlosung. Manche Beteiligte redeten sich ein, es handle sich nicht um "echte" Gewalt, weil zwischen Auftraggeber und Kind kein direkter körperlicher Kontakt bestehe. Das sei falsch. Sowohl die Besteller als auch die filmenden Anbieter übten sexualisierte Gewalt aus.

Ermittlungen und rechtliche Einordnung in Deutschland

Eine bundesweite Gesamtübersicht über entsprechende Verfahren gibt es dem Bundeskriminalamt zufolge nicht. In Baden-Württemberg wurde 2024 und 2025 laut Cybercrime-Zentrum Karlsruhe in 18 Fällen wegen Livestreaming-Delikten ermittelt. In Bayern registrierte die dortige Zentralstelle Cybercrime nach Angaben Gögers 2025 und 2026 bislang elf Verfahren.

Im Nürnberger Prozess lautet der Vorwurf auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in zahlreichen Fällen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll der Angeklagte in einem Fall sogar selbst auf die Philippinen gereist sein, um sich an dem Mädchen zu vergehen.

Nach Beobachtung von IJM hat sich zuletzt auch die rechtliche Bewertung verändert. Während Täter bei solchen Online-Fällen früher häufig nur wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt worden seien, komme es inzwischen öfter zu Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs mit längeren Haftstrafen – auch wenn die Taten online veranlasst wurden.

Als Beispiel gilt ein Urteil des Landgerichts Ellwangen: Dort wurde ein 46-Jähriger vor Kurzem zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht stellte klar, dass die Anstiftung zu einer solchen Tat rechtlich genauso schwer wiege wie die Tat selbst.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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