Bayern

Jetzt das Urteil: IS-Rückkehrerin muss in Haft

Aus Jugendliebe wurde IS-Terror: Eine Oberfränkin zog mit ihren Kindern nach Syrien. Jetzt ist das Urteil da.

18.05.2026, 18:12 Uhr

Das Oberlandesgericht München hat Lydia G., eine aus Oberfranken stammende Frau, wegen ihrer Beteiligung an der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts verletzte die zum Islam konvertierte Angeklagte außerdem ihre Pflicht zur Fürsorge und Erziehung, indem sie mit ihren drei Kindern nach Syrien reiste und sie dort erheblichen Risiken aussetzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können Revision einlegen.

Gericht sieht enge ideologische Bindung an den IS

Nach Überzeugung des Senats war Lydia G. während ihrer Zeit beim IS aktiv in die Organisation eingebunden. Das Gericht wertete es als Unterstützung, dass sie den Haushalt für ihre kämpfenden Ehemänner führte und ihre Kinder im Sinne der Ideologie des IS erzog, mit der sie sich nach Ansicht des Gerichts stark identifizierte.

Die Angeklagte hatte dies im Prozess zurückgewiesen. Sie bezeichnete sich selbst als schwer von der Propaganda des IS beeinflusst und erklärte, sie könne ihre damalige Radikalisierung heute nicht mehr nachvollziehen. Zugleich betonte sie, sich klar von diesen Überzeugungen abzuwenden. Strafmildernd wirkten sich laut Gericht ihr Geständnis und der Umstand aus, dass sie zuvor strafrechtlich nicht aufgefallen war.

Reise ins Kriegsgebiet mit den Kindern

Nach den Feststellungen des Gerichts lernte Lydia G. im Jahr 2003 als 15-Jährige im Urlaub den Tunesier Mouadh kennen, der damals 19 Jahre alt war. Das Paar heiratete 2008 und lebte später in der Nähe von Bamberg. Im Prozess sagte die heute 38-Jährige über ihn: „Mo war meine große Liebe.“

Der Anklage zufolge reiste sie Ende September 2014 gemeinsam mit ihren drei Kindern über die Türkei in das syrische Bürgerkriegsgebiet. Dort schloss sie sich ihrem Ehemann an, der bereits zuvor dorthin gegangen war, um für den IS zu kämpfen.

Beide Ehemänner kamen ums Leben

Im Jahr 2015 starb ihr erster Mann bei einem Selbstmordanschlag mit einer Autobombe. Einige Monate danach heiratete Lydia G. laut Anklage erneut und wurde die Zweitfrau eines weiteren IS-Mitglieds. 2017 brachte sie einen weiteren Sohn zur Welt. Auch ihr zweiter Ehemann kam ums Leben: 2018 starb er bei einem Bombenangriff auf die Wohnung.

Nach einem Aufenthalt in einem Flüchtlingslager kehrte Lydia G. im Mai 2025 nach Deutschland zurück. Kurz nach ihrer Einreise wurde sie festgenommen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Angeklagte den bewaffneten Dschihad als zulässiges Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Ziele betrachte und die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablehne.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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