Bayern

Showdown im Juli: Verfassungsgericht prüft Polizeigesetz

Bayerns Polizei auf dem Prüfstand: Karlsruhe schaut bei heiklen Sonderrechten genau hin – und das Urteil lässt auf sich warten.

18.05.2026, 15:54 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang Juli über zentrale Befugnisse der bayerischen Polizei, insbesondere über Maßnahmen, die schon vor dem Eintritt einer konkreten Gefahr möglich sind. Für den 7. und 8. Juli hat das höchste deutsche Gericht mündliche Verhandlungen zu mehreren Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes angesetzt. Mit einer Entscheidung wird allerdings erst einige Monate später gerechnet.

Kritiker sehen vor allem die Eingriffsschwelle der sogenannten "drohenden Gefahr" problematisch. Ihrer Ansicht nach könnte sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Umstritten ist zudem, dass der präventive Polizeigewahrsam inzwischen auf bis zu zwei Monate ausgeweitet werden kann. Ebenfalls in der Kritik steht, dass die Polizei unter bestimmten Umständen sogar Handgranaten einsetzen darf, selbst wenn dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Unbeteiligte gefährdet würden.

Bündnis fordert verfassungsrechtliche Prüfung

Dem Ersten Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth liegen sowohl eine Verfassungsbeschwerde als auch ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vor. In einem solchen Verfahren prüft das Gericht, ob eine gesetzliche Regelung unter sämtlichen relevanten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Bestand hat.

Angestoßen wurde das Verfahren bereits 2018 von Bundestagsabgeordneten der FDP, der Linken und der Grünen. Das ungewöhnliche parteiübergreifende Vorgehen firmierte damals unter dem Namen "Allianz für den Rechtsstaat". Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reagierte seinerzeit nach eigenen Worten "gelassen und überrascht" auf die gemeinsame Initiative.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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