Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe
Im Mordprozess um die Tötung einer dreifachen Mutter in Augsburg hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten 30-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Vor dem Landgericht Augsburg sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag, der Mann habe die gleichaltrige Frau im Auftrag seines Ziehvaters mit vier Schüssen in den Kopf getötet.
Die beiden Verteidiger des Angeklagten plädierten hingegen auf Freispruch. Nach ihrer Darstellung soll nicht der 30-Jährige, sondern der Ziehvater selbst die Frau in ihrer Küche aus Eifersucht erschossen haben.
Besondere Schwere der Schuld beantragt
Die Staatsanwaltschaft fordert neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte das Gericht dem folgen, wäre eine Haftentlassung des deutschen Staatsbürgers nach 15 Jahren auf Bewährung deutlich erschwert.
Auch die beiden Nebenklägerinnen schlossen sich der Forderung der Anklage an. Sie vertreten die Eltern des Opfers sowie die drei Kinder der getöteten Frau.
Das Urteil des Landgerichts Augsburg soll am kommenden Dienstag verkündet werden.
Motiv laut Anklage: Trennung vom Ziehvater
Nach Überzeugung der Anklage lag das Motiv in der Trennung der Frau vom Ziehvater des Angeklagten. Sie hatte die Beziehung demnach einige Wochen vor der Tat beendet und eine Versöhnung abgelehnt. Zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer soll es keine enge persönliche Beziehung gegeben haben.
Laut Anklage setzte der Ziehvater den Mann zunächst ein, um die Frau auszuspionieren. Er habe ihn wie einen Detektiv auf seine Ex-Partnerin angesetzt. Später sollen beide die Tötung gemeinsam geplant haben. Für die Tat sollen dem Angeklagten 1.000 Euro versprochen worden sein.
Kinder waren während der Tat im Haus
Die getötete Frau hinterlässt drei kleine Kinder. Ein Sohn und eine Tochter befanden sich während der Tat im Haus und mussten das Verbrechen miterleben. Die älteste Tochter fand ihre schwer verletzte, blutüberströmte Mutter unmittelbar nach den Schüssen und alarmierte über ihre Großmutter die Polizei. Die Neunjährige sagte später auch als Zeugin im Prozess aus und gab Hinweise auf den Täter.
Das Verbrechen hat in Augsburg viele Menschen erschüttert.
Blut an einer Mütze als zentrales Beweismittel
Nach Darstellung der Anklage soll der 30-Jährige im Mai 2025 in die Wohnung der Frau eingedrungen sein und dort auf sie geschossen haben. Als wichtigstes Beweismittel gilt eine Mütze des Angeklagten, an der Blutspuren des Opfers entdeckt wurden. Darüber hinaus handelt es sich in weiten Teilen um einen Indizienprozess.
Vor Gericht wurde rund vier Monate lang verhandelt.
Richter brachte Theorie eines Auftragsmordes ins Spiel
Für eine Wende im Verfahren hatte der Vorsitzende Richter Michael Eberle gesorgt, als er die These eines Auftragsmordes öffentlich als naheliegend bezeichnete und den früheren Partner der Frau stärker in den Fokus rückte. Der 43-Jährige war zunächst als Zeuge in dem Prozess aufgetreten, verweigerte zu mehreren Fragen jedoch die Aussage.
Wenig später wurde der Ex-Partner auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft festgenommen. Er sitzt inzwischen wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft.
Der angeklagte 30-Jährige hatte sich zunächst nicht zur Sache geäußert und die Tat später nur knapp bestritten. Nach der Festnahme des 43-Jährigen brach er sein Schweigen weiter und behauptete, nicht selbst am Tatort gewesen zu sein. Stattdessen habe der frühere Partner der Frau geschossen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion