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Für Geld nach Syrien: So reiste der Gefährder aus

6.000 Euro für die Ausreise: Warum ein verurteilter Gefährder aus der Oberpfalz freiwillig nach Syrien flog

14.08.2026, 15:43 Uhr

Ein syrischer Staatsangehöriger, den die Polizei in Deutschland als Gefährder eingestuft hatte, hat das Land nach Angaben der Behörden freiwillig in Richtung Syrien verlassen. Nach Mitteilung des Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR) erhielt er dafür 6.000 Euro. Zunächst hatte die „Bild“ über den Fall berichtet. Dem Bericht zufolge ist der Mann 38 Jahre alt.

Nach Angaben des LfAR wurde der Syrer am Mittwoch von Polizeikräften abgeholt und zum Flughafen München gebracht. Von dort sei er freiwillig ausgereist. Eine Sprecherin der Behörde sprach von einem deutlichen Sicherheitsgewinn für Deutschland. Zugleich sei diese Lösung günstiger als ein weiterer Verbleib des Mannes, etwa mit Blick auf Überwachung und Unterbringung.

Einreiseverbot für zwei Jahrzehnte

Gegen den Mann wurde ein auf 20 Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Außerdem wurde im Schengener Informationssystem eine Einreiseverweigerung vermerkt. Sollte er dennoch versuchen, wieder einzureisen, drohten ihm laut Behörden eine sofortige Festnahme und die Prüfung einer Inhaftierung.

Nach Angaben des Landesamts war der Syrer bereits 2018 verurteilt worden. Hintergrund war unter anderem der Vorwurf, Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung angeworben zu haben, konkret für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Das Gericht verhängte damals eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Nach Haftentlassung unter Auflagen

Wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, stand der Mann nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Frühjahr 2022 unter Führungsaufsicht. Zu den Auflagen gehörte demnach auch das Tragen einer elektronischen Fußfessel.

Weil er zunächst nicht an der Beschaffung eines syrischen Reisepasses mitgewirkt haben soll, erhob die Generalstaatsanwaltschaft München außerdem Anklage wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Pass.

In diesem Verfahren wurde er vor dem Amtsgericht Tirschenreuth zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Amtsgerichts erklärte, der Syrer habe die im Juli 2026 ergangene Entscheidung angefochten. Deshalb gelte weiterhin die Unschuldsvermutung. Wie in dem Verfahren weiter verfahren wird, ist noch offen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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