Im Rechtsstreit um Schmerzensgeld nach sexuellem Missbrauch hat sich das Erzbistum München und Freising mit einem ehemaligen Ministranten außergerichtlich verständigt. Wie das Landgericht Traunstein mitteilte, wurde der endgültige Vergleich bereits im August gerichtlich festgesetzt.
Nach Angaben des Gerichts habe die Erzdiözese von Beginn der Einigungsgespräche an den Höchstbetrag angeboten, den das Gericht als angemessen angesehen habe. Der Kläger habe diesem Vorschlag zugestimmt. Auf Wunsch des Betroffenen bleibt die genaue Höhe der Zahlung jedoch vertraulich. Die Verhandlungen über eine gütliche Lösung liefen seit Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2025.
Ehemaliger Ministrant schilderte Missbrauch in den 1990er Jahren
Der Zivilprozess gegen den mutmaßlichen Täter und das Erzbistum hatte bereits vor mehr als drei Jahren begonnen. Der Kläger hatte erklärt, er sei Mitte der 1990er Jahre im oberbayerischen Garching an der Alz von dem als Wiederholungstäter bekannten Priester H. missbraucht worden.
Damit zählt er zu den zahlreichen Betroffenen des Geistlichen, dessen Fall als einer der prominentesten Fälle aus dem Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Erzbistum München und Freising gilt. Zu Beginn des Verfahrens hatte der frühere Ministrant mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld sowie zusätzlich Schadenersatz verlangt.
Auch Benedikt XVI. stand zunächst auf der Beklagtenseite
Besondere Aufmerksamkeit hatte der Fall auch international erregt, weil anfangs selbst der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt wurde. Joseph Ratzinger war damals Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in das Erzbistum versetzt wurde.
Später unterzeichnete Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom zudem ein Schreiben, das dem Priester erlaubte, die Messe mit Traubensaft statt mit Messwein zu feiern. Das Erzbistum hatte diese Ausnahme beantragt und dabei darauf verwiesen, dass der Geistliche unter Alkoholeinfluss gegenüber Kindern übergriffig geworden sei.
Streit um die Verantwortung des früheren Papstes
Kritiker sehen in Ratzingers Antwortschreiben einen Hinweis darauf, dass er über den Fall informiert gewesen sei, ohne etwas dagegen unternommen zu haben, dass der Priester weiter in der Seelsorge tätig blieb. Dort soll es zu weiteren Missbrauchstaten gekommen sein.
Nach dem Tod Benedikts XVI. an Silvester 2022 wurde das Verfahren gegen ihn jedoch abgetrennt, da seine Rechtsnachfolge ungeklärt war. Eine Klage gegen seinen Nachfolger als Münchner Erzbischof, Kardinal Friedrich Wetter, war bereits 2023 zurückgezogen worden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber