Nordrhein-Westfalen

Jetzt startet der Horrorhaus-Prozess

„Horrorhaus von Soest“: Frau soll monatelang gequält und vergewaltigt worden sein – selbst zwei Jugendliche angeklagt.

12.10.2026, 09:46 Uhr

Prozess um mutmaßliche Misshandlungen in Soest gestartet

Vor dem Landgericht Arnsberg hat der Strafprozess gegen vier Angeklagte begonnen, nachdem eine Frau in Soest über Monate schwer misshandelt worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vor. Zu Verhandlungsbeginn wurde zudem bekannt, dass inzwischen auch gegen weitere Tatverdächtige ermittelt wird.

Nach den Vorwürfen soll die Frau im Jahr 2025 in einem Wohnhaus in Soest in unterschiedlichem Ausmaß gequält, erniedrigt, misshandelt und vergewaltigt worden sein. Der Fall hatte unter dem Namen „Horrorhaus von Soest“ bundesweit für Entsetzen gesorgt. Im Zentrum der Vorwürfe stehen vor allem zwei Männer im Alter von 25 und 29 Jahren, die in Untersuchungshaft sitzen und in Handschellen in den Sitzungssaal gebracht wurden.

Laut Anklage handelt es sich bei dem Opfer um eine wohnungslose Frau. Sie soll zwischen Juli und November 2025 immer wieder mit dem Versprechen von Essen und einer Schlafmöglichkeit in das Reihenhaus des 29-Jährigen gelockt worden sein. Die Oberstaatsanwältin schilderte, die ohnehin wenig wehrhafte Frau habe in ständiger Angst gelebt.

Die Anklage beschreibt schwere Misshandlungen: So soll die Frau unter anderem mit verschmutzter Unterwäsche im Mund auf einem Tisch haben tanzen müssen. Zudem sei sie mit einer benutzten Klobürste gequält, im Kinderzimmer von dem 25-Jährigen vergewaltigt und dabei vom 29-Jährigen gefilmt worden. Außerdem soll sie mit einem Hochdruckreiniger schwer verletzt und zweimal für mindestens eine Stunde im Keller an ein Heizungsrohr gefesselt worden sein.

Zwei der Angeklagten sind noch minderjährig und 16 sowie 17 Jahre alt. Dem 17-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, beteiligt gewesen zu sein, als der Hauptangeklagte die Frau Anfang November teilweise entkleidet mit Handschellen an einen Balken im Außenbereich kettete, sodass ihre Füße gerade noch den Boden berührten. Laut Anklage erlitt sie dabei bis zu ihrer Befreiung nach stundenlanger Kälte schwere Erfrierungen und musste lange intensivmedizinisch behandelt werden. Der 16-Jährige ist nach bisherigem Stand lediglich wegen eines Falls von Nötigung angeklagt.

Die Frau war im November des vergangenen Jahres befreit worden. Entdeckt worden war sie von einem Anwohner, der sie spät am Abend halbnackt und gefesselt auf der Terrasse eines benachbarten Reihenhauses sah und daraufhin die Polizei verständigte. In dem Verfahren tritt sie als Nebenklägerin auf, erschien zum Prozessauftakt jedoch nicht. Ihrer Anwältin zufolge ist sie derzeit reiseunfähig.

Alle vier Angeklagten sind Deutsche, der 29-Jährige besitzt zusätzlich die kroatische Staatsangehörigkeit. Nach Gerichtsangaben arbeitete er als Krankenpfleger. Die Große Strafkammer verhandelt den Fall als Jugendkammer – und trotz der beiden jugendlichen Angeklagten grundsätzlich öffentlich. Das Gericht begründete dies mit einem erheblichen öffentlichen Informationsinteresse. Einzelne Verhandlungsteile könnten aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Für eine überraschende Wendung sorgte der Hinweis des Gerichts auf neues Beweismaterial. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters hat die Polizei erst vor wenigen Wochen umfangreiche Videos erhalten, aus denen sich weitere Tatvorwürfe ergeben sollen. Diese richten sich demnach auch gegen die frühere Lebensgefährtin des 29-Jährigen sowie gegen weitere bislang nicht näher benannte Beschuldigte.

Die frühere Lebensgefährtin sitzt inzwischen ebenfalls in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird gegen sie wegen mehrerer Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte ermittelt. Weitere Einzelheiten zu anderen möglichen Beschuldigten wurden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst nicht genannt.

Im weiteren Verlauf des Prozesses soll nun zunächst ein sogenanntes Rechtsgespräch geführt werden. Hintergrund ist, dass nach Angaben des Gerichts in Vorgesprächen angedeutet worden war, die beiden erwachsenen Angeklagten könnten sich zu den Vorwürfen äußern und ein Geständnis sei nicht ausgeschlossen. Wegen der neuen Beweismittel und der zusätzlichen Ermittlungen soll nun geklärt werden, ob und in welchem Umfang Einlassungen oder Geständnisse zu erwarten sind. Über die Ergebnisse soll beim nächsten Verhandlungstermin am 2. November informiert werden. Danach sind noch zwölf weitere Prozesstage bis zum 17. Dezember geplant.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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