Holpriger Start beim Ganztagsanspruch an Bayerns Grundschulen erwartet
Gut einen Monat vor dem Beginn des neuen Schuljahres deutet sich auch in Bayern ein schwieriger Auftakt beim neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder an. Die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands, Simone Fleischmann, sagte in München, der Einstieg werde zwar grundsätzlich gelingen, weil zunächst nur die erste Jahrgangsstufe umfasst sei. Trotzdem rechnet sie mit Engpässen. Der Anspruch könne erfüllt werden, teilweise aber zulasten älterer Grundschulkinder, die dadurch ihren bisherigen Platz verlieren könnten. Zudem fehle vielerorts ein pädagogisch hochwertiger gebundener Ganztag.
Neuer Rechtsanspruch startet mit den Erstklässlern
Mit dem kommenden Schuljahr gilt in Bayern das Ganztagsförderungsgesetz. Die 2021 vom Bundestag beschlossene Neuregelung schafft erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klasse. In den nächsten Jahren soll dieser Anspruch schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet werden.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen bereits, dass die Einführung nicht überall reibungslos läuft. Teilweise fehlen noch geeignete Räume, etwa für das Mittagessen. Nach Einschätzung Fleischmanns könnte es ähnliche Probleme auch im Freistaat geben.
Unklar, wie viele Kinder das Angebot nutzen werden
Wie viele Familien den neuen Anspruch tatsächlich in Anspruch nehmen werden, ist derzeit offen. Das zuständige Sozialministerium verfügt nach eigenen Angaben über keine bayernweiten Prognosen. Vorliegen nur Zahlen aus dem vergangenen Schuljahr, also noch ohne Rechtsanspruch: Zum 1. Januar 2026 nutzten demnach rund 311.000 Kinder ein entsprechendes Angebot. Das entspricht ungefähr 60 Prozent aller Grundschulkinder in Bayern.
Fleischmann geht zwar nicht davon aus, dass im September massenhaft Klagen eingereicht werden. Dennoch seien der Freistaat und die Schulen darauf vorbereitet, dass es rechtliche Auseinandersetzungen geben könnte, wenn Kinder keinen Platz erhalten.
Anspruch auf Betreuung ist nicht automatisch ein Bildungsversprechen
Nach Ansicht Fleischmanns setzt Bayern bei der Ganztagsbetreuung auf einen breiten Mix verschiedener Modelle. Dieser decke zwar die Bedürfnisse vieler Eltern ab, erfülle aber nicht den Anspruch auf bestmögliche Bildung und gleiche Bildungsnachteile nicht ausreichend aus. Wenn das Angebot Familien nicht überzeuge, würden sie meist nur so viel Betreuung buchen, wie sie unbedingt benötigten.
Aus ihrer Sicht ist vor allem der gebundene Ganztag sinnvoll. Dort könnten Kinder gezielter individuell gefördert und zugleich in ihren sozialen Fähigkeiten gestärkt werden.
Im gebundenen Ganztag verteilt sich der Pflichtunterricht auf Vor- und Nachmittag. Lern- und Übungsphasen wechseln sich mit Sport, Musik, Kunst und Freizeitangeboten ab. Anders ist es bei Mittagsbetreuung, Horten oder offenen Ganztagsschulen: Hier findet der Unterricht in der Regel nur am Vormittag statt, anschließend steht vor allem die Betreuung im Mittelpunkt, meist ergänzt höchstens durch Hausaufgabenhilfe.
Auch aus der Opposition kommt Kritik. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Christian Zwanziger fordert, das Ganztagsversprechen müsse zu einem Qualitätsversprechen werden. Nur so lasse sich mehr Bildungsgerechtigkeit erreichen. Diese Chance werde von der Staatsregierung bislang nicht genutzt.
Anspruch muss nicht an jeder einzelnen Schule erfüllt werden
Für Eltern wichtig: Der Rechtsanspruch muss nicht zwingend direkt an der jeweiligen Schule umgesetzt werden. Entscheidend ist der Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Trägers. Das bedeutet, dass der Anspruch nicht nur über schulische Angebote erfüllt werden kann, sondern auch über Horte und andere Tageseinrichtungen. Zusätzlich kommen Ferienangebote unter Schulaufsicht sowie Angebote der Jugendarbeit infrage.
Das Sozialministerium betonte, dass sich der Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung an die örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet, also an Landkreise und kreisfreie Städte. Diese Kommunen müssten den Bedarf vor Ort ermitteln und passende Angebote bereitstellen.
Freistaat unterstützt Kommunen mit Millionenprogramm
Um den Ausbau zu erleichtern, beteiligt sich Bayern an den Investitionskosten. Für jeden bis 2029 neu geschaffenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder sagt der Freistaat finanzielle Unterstützung zu. Dafür stehen laut Sozialministerium rund 461 Millionen Euro bereit. Nach Angaben des Ministeriums sind im Förderprogramm derzeit weiterhin genügend Mittel vorhanden, die beantragt werden können.
Scharf verweist auf große Aufgaben für die Kommunen
Sozialministerin Ulrike Scharf bezeichnete die Ganztagsbildung als wichtige Grundlage für bessere Chancen von Kindern sowie für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege. Zugleich sei sie auch für die wirtschaftliche Zukunft des Landes bedeutsam. Jeder Euro, der in die Jüngsten investiert werde, sei gut angelegt.
Bayerische Familien seien auf eine verlässliche und hochwertige Betreuung angewiesen. Zwar hätten die Kommunen beim Ausbau bereits viel erreicht, stünden aber weiterhin vor großen und sehr unterschiedlichen Herausforderungen.
Quelle: dpa/bearbeitet
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber