Ein gutes Jahr nach dem tödlichen Unfall an der Stuttgarter Straßenbahnhaltestelle Olgaeck ist der Fahrer des Wagens zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Stuttgart setzte die Strafe zur Bewährung aus.
Für den 43-Jährigen bedeutet das: Wenn er sich in den kommenden drei Jahren an die gerichtlichen Auflagen hält, bleibt ihm eine Haftstrafe erspart. Das Gericht ordnete unter anderem 400.000 Euro Schadenersatz an, der an die Betroffenen und Hinterbliebenen ausgezahlt werden soll. Außerdem muss der Mann regelmäßig belegen, dass er weiterhin keine Drogen konsumiert. Sein Führerschein wurde für mindestens neun Monate eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Anklage war der Mann Anfang Mai 2025 mit seinem SUV im Bereich der Haltestelle Olgaeck nahe der Stuttgarter Innenstadt von der Straße abgekommen und in den Fußgängerbereich vor der Station gefahren. Dabei wurde eine 46 Jahre alte Frau tödlich verletzt, acht weitere Menschen erlitten teils schwere Verletzungen.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last. In seinem Schlussvortrag hatte der Staatsanwalt ebenfalls eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verlangt. Auch die Vertreter der Nebenklage, die die Opfer im Verfahren vertraten, schlossen sich dieser Linie weitgehend an. Die Verteidigung plädierte dagegen für ein Jahr und acht Monate auf Bewährung.

Angeklagter räumte Drogenkonsum ein
Im Prozess gab der Fahrer zu, am Tag vor dem Unglück Kokain und Schlafmittel genommen zu haben. Er erklärte, ihm sei heute klar, dass er am Unfalltag nicht fahrtüchtig gewesen sei. Wörtlich sagte er, er hätte sich nicht ans Steuer setzen dürfen.
Nach seiner Darstellung habe er angenommen, dass die konsumierten Substanzen am nächsten Tag keine Wirkung mehr hätten. Deshalb sei er in dem Glauben losgefahren, fahrtauglich zu sein. Eine Rechtsmedizinerin widersprach dieser Einschätzung jedoch in ihrem Gutachten. Aus ihrer Sicht könnte der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls sogar noch akut unter dem Einfluss von Kokain gestanden haben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion