Haftstrafen nach organisiertem Führerscheinbetrug in Heilbronn
Das Landgericht Heilbronn hat fünf Männer wegen bandenmäßigen Betrugs rund um theoretische Führerscheinprüfungen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts vermittelten die Angeklagten über Jahre hinweg Doppelgänger, die gegen Bezahlung anstelle der eigentlichen Bewerber die Prüfungen ablegten.
Die höchste Strafe erhielt ein 1987 geborener Angeklagter: Er wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Einschätzung der Kammer nahm er eine zentrale Funktion innerhalb der Gruppe ein, weil er sowohl den Kontakt zu den Stellvertretern als auch zu den Fahrschülern hielt. Der Vorsitzende Richter betonte jedoch, der Mann habe zwar eine Schlüsselrolle gespielt, sei aber nicht an der Spitze der Hierarchie gestanden. Das Gericht sieht die Verurteilten als Teil eines größeren Netzwerks organisierter Führerscheinkriminalität.
Zwei weitere Angeklagte, die Fahrschulen im Raum Heilbronn und Göppingen betrieben, wurden zu drei Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hätten sie wirtschaftlich besonders stark von dem System profitiert. Gegen die beiden übrigen Männer verhängte die Kammer jeweils zwei Jahre und neun Monate Haft.
Rund 2.000 Euro für eine bestandene Theorieprüfung
Laut Anklage wurden für Interessenten gezielt Personen gesucht, die ihnen ähnlich sahen. Diese sollen sich mit den Papieren der eigentlichen Prüflinge ausgewiesen und die theoretische Prüfung unter falscher Identität absolviert haben.
Für diese Manipulation zahlten die Fahrschüler den Ermittlungen zufolge meist etwa 2.000 Euro, in einzelnen Fällen aber deutlich mehr. Insgesamt soll die Gruppe auf diese Weise mehr als 179.000 Euro eingenommen und untereinander verteilt haben.
59 angeklagte Fälle seit Ende 2022
Das Verfahren zählt zu den größten Prozessen um organisierte Führerscheinbetrügereien in Baden-Württemberg. Angeklagt waren 59 Fälle aus der Zeit zwischen Ende 2022 und dem Sommer 2025. Die Taten spielten sich vor allem im Raum Heilbronn und Göppingen ab, vereinzelt auch in Bayern.
Bereits im März war ein mutmaßlicher Helfer rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er mehrfach selbst als Doppelgänger aufgetreten sein soll. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem nun abgeschlossenen Verfahren Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren gefordert.
Gericht sieht bestehendes kriminelles Netzwerk
Nach Auffassung des Gerichts haben die Angeklagten die Strukturen nicht selbst geschaffen, sondern sich in ein bereits vorhandenes System eingefügt. Vieles sei weiterhin offen geblieben, etwa wer hinter dem Netzwerk stehe und wer die eigentliche Führung bilde.
Der Vorsitzende Richter erklärte, Täuschungsversuche gebe es seit jeher. Gerade beim Erwerb einer Fahrerlaubnis sei ein solcher Betrug jedoch besonders schwerwiegend. Erschwerend komme hinzu, dass ausgerechnet Personen manipulierten, die eigentlich zur Verlässlichkeit des Systems beitragen müssten.
Geständnisse verkürzen Verfahren deutlich
Strafmildernd wertete das Gericht, dass alle Angeklagten früh und umfassend gestanden hatten. Nach Angaben des Richters bezogen sich die Einlassungen auch auf Taten, die sonst nur schwer nachzuweisen gewesen wären. Dadurch konnte das Verfahren bereits nach sieben Verhandlungstagen beendet werden.
Der Vorsitzende sprach zudem von einem ungewöhnlich respektvollen Umgang aller Beteiligten im Prozess. Ohne die frühen Geständnisse hätte das Verfahren deutlich länger gedauert, und auch die Strafen wären höher ausgefallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion