Bayern plant neue Toiletten-Regeln für Veranstaltungsorte
Lange Wartezeiten vor Frauentoiletten könnten in Bayern künftig seltener werden. Bei Konzerten, in Theatern und anderen Versammlungsstätten sollen Frauen und Männer perspektivisch gleich viele oder zumindest ausreichend viele Toiletten zur Verfügung haben. Der Bauausschuss des Landtags sprach sich einstimmig dafür aus, die geltende Regelung anzupassen.
Bis eine Änderung tatsächlich greift, dürfte es jedoch noch etwas dauern. Zunächst wird eine bundesweit einheitliche Lösung angestrebt. Falls diese nicht zustande kommt, will Bayern die Vorgaben notfalls selbst ändern. Für bereits bestehende Hallen und Veranstaltungsorte gilt allerdings Bestandsschutz, sodass dort nicht zwingend umgebaut werden muss.
Bisher deutlicher Unterschied bei der Zahl der Toiletten
Nach der aktuellen Verordnung müssen bei einer Veranstaltung mit 1.000 Gästen für Frauen zwölf Toiletten vorhanden sein. Für Männer sind dagegen acht Toiletten plus zwölf Urinale vorgesehen. Damit stehen Männern rechnerisch bis zu 20 Möglichkeiten zur Verfügung, Frauen jedoch nur zwölf.
Grüne forderten Gleichbehandlung
Die Landtags-Grünen wollten dieses Ungleichgewicht beenden und brachten dazu unter dem Titel „Frauen müssen übrigens auch mal“ einen Antrag ein. Ihr Ziel: eine gleiche Zahl an Toilettenanlagen für Frauen und Männer in der Versammlungsstättenverordnung.
Dieses Anliegen wird inzwischen nicht nur von der Opposition unterstützt. Auch die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern sieht grundsätzlich Handlungsbedarf. Eine sofortige Änderung durch die Staatsregierung wurde jedoch nicht beschlossen. Stattdessen soll zunächst abgewartet werden, ob auf Bundesebene eine einheitliche Lösung entsteht.
Bayern orientiert sich an bundesweiter Musterregelung
Nach Angaben des bayerischen Bauministeriums wird derzeit in einem Fachgremium der Bauministerkonferenz eine Musterverordnung überarbeitet. Im aktuellen Entwurf ist demnach vorgesehen, lediglich eine ausreichende Zahl von Toiletten vorzuschreiben, ohne starre Vorgaben nach Geschlechtern festzulegen.
Diese Neuregelung soll Bayern nach Angaben des Ministeriums übernehmen – notfalls auch dann, wenn sich nicht alle Bundesländer auf eine gemeinsame Linie einigen.
Ziel bleibt eine faire Verteilung
Im Beschluss des Bauausschusses wird als Ziel ausdrücklich eine Parität bei Damen- und Herrentoiletten genannt. Die Grünen-Abgeordnete Julia Post begrüßte, dass inzwischen auch die Regierungsfraktionen den Änderungsbedarf anerkennen und nun Bewegung in das Thema komme.
Neue Regeln nur für Neubauten
Verbindlich gelten sollen die künftigen Vorschriften jedoch nur für neue Gebäude. Bereits genehmigte Einrichtungen müssen laut Bauministerium nicht nachträglich an die geänderten Anforderungen angepasst werden. Es bleibt den Betreibern aber freigestellt, freiwillig umzubauen.
Ausnahme für Festzelte und ähnliche Bauten
Für sogenannte fliegende Bauten wie Festzelte gilt die Verordnung nicht. Bei Volksfesten, auf der Wiesn oder bei Festivals bleibt es daher weiterhin Aufgabe der Veranstalter, genügend Toiletten bereitzustellen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion