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Tod der Seglerin – Angeklagter gesteht fatalen Fehler

Tödlicher Crash trotz bester Sicht: Warum rammte ein Motorboot ein Segelboot? Nun steht der Fahrer vor Gericht.

11.08.2026, 12:25 Uhr

Im Prozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee ist der angeklagte Fahrer eines Sportboots zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Acht Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt, wie die Nachrichtenagentur APA berichtete. Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch fiel unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung. Alle Geschworenen lehnten den erhobenen Mordvorwurf ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Vor Gericht hatte der 26-Jährige eigenes Fehlverhalten eingeräumt. Er gestand, am Steuer des Motorboots nicht aufmerksam genug gewesen zu sein. Nach Angaben seiner Verteidigerin sei er durch Gespräche mit seinen drei Begleitern abgelenkt gewesen und habe zudem mit seinem Mobiltelefon hantiert. Der Angeklagte selbst räumte laut APA ein, beim Unfall nicht nach vorne geschaut zu haben.

Unfall bei bester Sicht nahe Bregenz

Der Österreicher hatte im Oktober vergangenen Jahres auf dem Bodensee in der Nähe von Bregenz bei bester Sicht und ruhiger See ein Motorboot gelenkt. Dabei kam es zur Kollision mit dem Segelboot eines deutschen Ehepaars.

Die 57 Jahre alte Frau wurde dabei unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen, stürzte ins Wasser und starb. Ihr Ehemann erlitt schwere Verletzungen. Die Getötete stammte aus dem bayerischen Landkreis Günzburg.

Vorwurf nach erster Verhandlung verschärft

Im ersten Verfahren im April war der junge Österreicher zunächst wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Weil er damals jedoch darauf beharrt hatte, das Boot mit voller Konzentration gesteuert zu haben, wurde die Anklage später auf bedingten Mord ausgeweitet. Dabei wird dem Beschuldigten nicht unterstellt, den Tod absichtlich herbeigeführt zu haben, wohl aber, ihn billigend in Kauf genommen zu haben.

Mit dem nun ergangenen Urteil folgte das Gericht diesem Mordvorwurf jedoch nicht.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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