Im Prozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee hat der angeklagte Fahrer eines Sportboots eigenes Fehlverhalten eingeräumt. Vor dem Landesgericht Feldkirch bekannte sich der Mann laut APA der grob fahrlässigen Tötung schuldig. Er erklärte, nicht aufmerksam genug gewesen zu sein. Den Vorwurf des Mordes wies seine Verteidigung jedoch zurück.
Nach Angaben der APA äußerte auch die Staatsanwaltschaft Zweifel daran, dass der Fall als Mord zu bewerten sei. Der 26-Jährige hatte am 12. Oktober des vergangenen Jahres in der Nähe von Bregenz bei guten Sichtverhältnissen und ruhigem Wasser ein Motorboot gesteuert. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Segelboot eines deutschen Ehepaars.
Die 57 Jahre alte Frau wurde dabei unter anderem vom Propeller des Motorboots erfasst, stürzte ins Wasser und starb. Ihr Ehemann erlitt schwere Verletzungen. Die Getötete stammte aus dem bayerischen Landkreis Günzburg.
Vorwurf nach erster Verhandlung verschärft
Im ersten Verfahren im April war der Österreicher zunächst wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Weil er damals jedoch darauf bestand, das Boot mit voller Aufmerksamkeit gelenkt zu haben, wurde die Anklage später auf bedingten Mord ausgeweitet. Dabei wird dem Beschuldigten nicht unterstellt, den Tod absichtlich herbeigeführt zu haben, wohl aber, ihn in Kauf genommen zu haben. Ein Urteil wurde noch im Laufe des Tages erwartet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber