Das Hauptzollamt München hat eine Trommel aus Pythonleder sichergestellt. Nach Angaben der Behörde hatte eine Frau das Instrument in einem Souvenirgeschäft gekauft und wollte es für ihre Tochter nach Deutschland mitbringen. Da Pythonleder von einer geschützten Tierart stammt, ist für die Einfuhr ein besonderer Nachweis erforderlich. Einen solchen konnte die Reisende jedoch nicht vorlegen.
Zoll mahnt zur Vorsicht bei Reiseandenken
Der Zoll weist darauf hin, dass Souvenirs aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten nicht ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden dürfen. Besondere Aufmerksamkeit sei laut dem Münchner Hauptzollamt bei Waren aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen, Schildpatt sowie bei bestimmten Pflanzen und Holzarten nötig.
Wie Pressesprecher Thomas Meister erklärte, fallen manche dieser Produkte unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Fehlen die vorgeschriebenen Genehmigungen, kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem drohen in solchen Fällen auch strafrechtliche Folgen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber