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Schock-Urteil nach Mordversuch an Seniorin

Aus purem Frust prügelt ein Mann zwei Nachbarinnen brutal nieder. Jetzt fällt das Urteil – und die Strafe hat es in sich.

21.05.2026, 19:55 Uhr

In München ist ein heute 34 Jahre alter Mann zu neun Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er vor gut einem Jahr zwei Frauen offenbar wahllos angegriffen und schwer verletzt hatte. Das Landgericht München I sprach ihn nach Angaben eines Justizsprechers wegen versuchten Mordes in einem Fall sowie gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen schuldig.

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Tat demnach als eine "erschreckend sinnlose" Gewalttat. Der Angeklagte habe damit nicht nur das Leben der beiden Geschädigten, sondern auch sein eigenes massiv zerstört.

Nach Überzeugung des Gerichts fasste der Mann in den frühen Morgenstunden des 1. Mai 2025 den Entschluss, seine Frustration und Wut an irgendeiner Person auszulassen. Zuvor hatte er laut Urteil viel Alkohol getrunken. Zudem lagen hinter ihm ein gescheitertes Blind Date, ein erfolgloser Versuch, Kokain zu beschaffen, und die Enttäuschung darüber, dass seine Freunde nicht weiter mit ihm feiern wollten. Schließlich saß er allein zu Hause.

Nachbarin eilte zur Hilfe

Anschließend klingelte der Mann in einem Mehrfamilienhaus an mehreren Türen. Eine 86-jährige Frau öffnete schließlich. Laut Gericht schlug er ihr mit einer Flasche auf den Kopf und traf sie anschließend mehrfach mit der Faust im Gesicht.

Auf ihre Hilferufe hin kam eine 59-jährige Nachbarin hinzu, die helfen wollte. Auch sie wurde von dem Angreifer attackiert. Danach flüchtete der Mann und suchte später ein Bordell auf.

Die Ermittler kamen dem Täter durch eine DNA-Auswertung auf die Spur. Im Prozess gestand der Mann die Tat, bat die Opfer um Entschuldigung und zahlte Schmerzensgeld. Das wertete das Gericht strafmildernd.

Strafverschärfend fiel hingegen ins Gewicht, dass nach Auffassung der Kammer gleich zwei Mordmerkmale vorlagen: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Zudem wurden beide Frauen schwer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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