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Schock-Urteil: Air France und Airbus verurteilt

Air-France-Absturz 2009: Jetzt sind Airline und Airbus schuldig – welche fatalen Fehler das Gericht aufdeckte.

21.05.2026, 14:06 Uhr

Berufungsgericht verurteilt Air France und Airbus nach AF447-Absturz

Im Berufungsverfahren zum Absturz des Air-France-Flugs AF447 von Rio de Janeiro nach Paris hat ein Gericht in Paris die Fluggesellschaft Air France und den Hersteller Airbus für schuldig befunden. Beide Unternehmen wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und müssen jeweils 225.000 Euro zahlen – die höchstmögliche Geldstrafe. Bei dem Unglück am 1. Juni 2009 kamen 228 Menschen ums Leben, darunter 28 Deutsche.

Nach Auffassung des Gerichts tragen ausschließlich Air France und Airbus die Verantwortung für den Absturz und für den Schadenersatz. Als das Urteil 17 Jahre nach dem Unglück im voll besetzten Saal des Pariser Justizpalasts verkündet wurde, verfolgten zahlreiche Hinterbliebene den Schuldspruch als Nebenkläger. Nach der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung fielen sich einige Angehörige in die Arme.

Die Vorsitzende Richterin sprach sinngemäß von einer vorhersehbaren Katastrophe: Der Absturz hätte verhindert werden können, wenn beide Unternehmen der Risikovorsorge damals mehr Gewicht beigemessen hätten.

Kritik an Technik und Ausbildung

Im Zentrum des Verfahrens standen die sogenannten Pitot-Sonden, die für die Geschwindigkeitsmessung wichtig sind. Diese Sensoren waren während des Flugs vereist. Airbus wurde vorgeworfen, die Risiken und Folgen eines solchen Ausfalls unterschätzt zu haben. Nach Einschätzung des Gerichts waren frühere Zwischenfälle mit den Sonden bekannt, ohne dass ausreichend reagiert worden sei.

Air France wiederum soll seine Cockpitbesatzungen nicht ausreichend auf eine derart kritische Lage vorbereitet haben. Ein Sachverständigengutachten aus dem Jahr 2012 kam zu dem Schluss, dass die Crew mit einer Situation überfordert war, die grundsätzlich hätte beherrscht werden können.

Die Richterin nahm die Besatzung des Unglücksfluges zugleich ausdrücklich in Schutz. Es habe sich um erfahrene Piloten gehandelt, die die Strecke kannten. Aus Sicht des Gerichts lagen entscheidende Versäumnisse vielmehr bei Airbus und Air France.

Absturz im Atlantik

Die Maschine vom Typ Airbus A330 war auf dem Weg nach Paris in eine schwere Unwetterfront geraten und anschließend über dem Atlantik vom Radar verschwunden. Das Flugzeug stürzte ins Meer. Wrackteile, Opfer und der Flugdatenschreiber konnten erst später aus rund 4.000 Metern Tiefe geborgen werden; die letzten Leichen und der Flugschreiber wurden im Mai 2011 geborgen.

Im Gerichtssaal wurden über viele Minuten die Namen der Opfer verlesen. Die Passagiere und Besatzungsmitglieder stammten aus 33 Ländern, die meisten aus Frankreich und Brasilien. Mehrfach wurden identische Nachnamen aufgerufen – ein Hinweis darauf, dass auch Paare und Familien an Bord waren.

Freispruch in erster Instanz aufgehoben

In der ersten Instanz waren Airbus und Air France noch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Damals hatte das Gericht zwar Versäumnisse und Unachtsamkeit festgestellt, jedoch keinen klaren ursächlichen Zusammenhang zum Absturz gesehen.

Gleichzeitig war schon damals kritisiert worden, dass Airbus frühere Probleme mit den Sonden nicht konsequent genug verfolgt und Informationen nicht vollständig weitergegeben habe. Auch Air France hätte seine Piloten deutlicher auf entsprechende Risiken hinweisen können.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses Urteil Berufung ein und verlangte im neuen Verfahren eine Verurteilung – nun mit Erfolg.

Jahrelanger Kampf der Hinterbliebenen

Die juristische Aufarbeitung des Unglücks dauerte viele Jahre. Für die Angehörigen war bereits der Prozessbeginn 2022 ein wichtiger Schritt, nachdem Ermittlungsrichter ein Verfahren noch 2019 abgelehnt hatten. Viele Hinterbliebene empfanden den Rechtsstreit als zermürbenden Kampf gegen zwei mächtige Konzerne.

Bernd Gans aus Vaterstetten bei München, der bei dem Absturz seine Tochter verlor und der die deutsche Hinterbliebenenvereinigung HIOP AF447 vertritt, zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Es sei Genugtuung, dass sich der lange Kampf gegen die beiden Unternehmen gelohnt habe. Zugleich betonte er die Bedeutung des Urteils für die Flugsicherheit.

Auch Johannes Neukamm aus Baden-Württemberg, der seinen Bruder verlor, sprach von einer wichtigen Korrektur nach dem erstinstanzlichen Freispruch. Damals sei die Verantwortung aus seiner Sicht zu stark auf menschliches Versagen verengt worden.

Zivilrechtliche Folgen

Das Berufungsgericht stellte neben der strafrechtlichen Verantwortung auch die Grundlage für weitere zivilrechtliche Schritte fest. Zwar wurden viele Angehörige bereits entschädigt, nach dem Urteil kann nun aber auch das zivilrechtliche Verfahren folgen. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin soll dieses möglichst zügig beginnen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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