Der Prozess gegen einen ehemaligen Notfallsanitäter aus Oberbayern ist vor dem Landgericht München II fortgesetzt worden. Der 28-Jährige aus Garmisch-Partenkirchen weist die zentralen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Diese wirft ihm unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor.
Angeklagter: Medikamente nur selbst konsumiert
Der Mann räumte ein, ausgemusterte Medikamente von seiner Arbeitsstelle mitgenommen zu haben. Nach seiner Darstellung habe er diese jedoch selbst eingenommen und nicht heimlich anderen verabreicht. Zur Begründung sagte er, es sei ihm nach dem Krebstod seiner Mutter schlecht gegangen, hinzu seien Belastungen im Beruf und Schlafprobleme gekommen.
Die Anklage geht dagegen davon aus, dass der frühere Notfallsanitäter seine damalige Partnerin sowie ein junges Mädchen betäubte, um sexuelle Übergriffe zu begehen. Auch einer früheren Kollegin aus dem Rettungsdienst soll er laut Ermittlern heimlich ein Beruhigungsmittel gegeben haben. In diesem dritten Fall geht es jedoch nicht um einen sexuellen Übergriff.
Vorwurf des Missbrauchs einer 16-Jährigen
Die Anschuldigungen einer Frau, die zur mutmaßlichen Tatzeit 16 Jahre alt gewesen sein soll, erklärt der Angeklagte mit enttäuschten Gefühlen. Er habe kein romantisches Interesse an ihr gehabt. Nach seiner Schilderung habe er lediglich Zeit mit ihr verbracht, um ihr zu helfen. Das Verhältnis beschreibt er als eines zwischen „großem Bruder und kleiner Schwester“.
Nach Angaben aus dem Verfahren legten seine Anwälte in einem Schreiben nahe, die junge Frau habe sich später mit der Ex-Partnerin des Mannes zusammengetan, um ihm mit den Vorwürfen zu schaden. Vor Gericht wurde auch eine ihm zugeschriebene Drohung der Jugendlichen thematisiert: Er werde schon noch bereuen, wie er sich verhalten habe.
Ex-Partnerin belastet den Angeklagten schwer
Auch den Vorwurf, seine frühere langjährige Freundin betäubt zu haben, bestreitet der 28-Jährige. Er gab aber an, es attraktiv gefunden zu haben, wenn sie stark alkoholisiert gewesen sei, weil er sich dann um sie habe kümmern können.
Die Ex-Partnerin hatte bei der Polizei ausgesagt, er habe es gemocht, wenn sie sehr betrunken gewesen sei, beinahe bis zur Bewusstlosigkeit. Sein besonderer Reiz habe gerade in diesem Zustand gelegen.
Beruhigungsmittel habe er ihr nach eigener Aussage nie gegeben. Allerdings räumte der Angeklagte ein, ihr in einem Fall heimlich eine Tablette gegen Übelkeit in die Limonade geworfen zu haben, weil ihr auf ihrer Geburtstagsparty schlecht gewesen sei. Auch dieser Vorfall ist angeklagt; ein Freund soll ihn dabei beobachtet haben.
Zudem gab der Mann zu, mit seiner damaligen Partnerin häufig Trinkspiele gespielt zu haben, um sie zum Alkoholkonsum zu bewegen. Laut Ermittlern sah er sich damals regelmäßig Videos von stark betrunkenen Frauen im Internet an. Heute sei ihm das nach eigenen Worten sehr unangenehm. Er lebe inzwischen seit Jahren mit einer anderen Frau zusammen und könne selbst nicht erklären, was ihn damals daran gereizt habe. Bei Feiern verlasse er inzwischen sogar den Raum, wenn er dort stark betrunkene Frauen sehe.
Fotos laut Anklage – Einverständnis laut Angeklagtem
Nach Angaben der Ermittler soll der Beschuldigte beim mutmaßlichen Missbrauch seiner Ex-Freundin auch Fotos gemacht haben. Der Mann erklärte dazu, die Aufnahmen seien mit ihrem Einverständnis entstanden, ebenso wie die darauf zu sehenden Handlungen. Er betonte zudem, seine damalige Partnerin habe dabei nicht geschlafen.
Auch Kollegin soll betroffen gewesen sein
Eine dritte Frau, die laut Ermittlern ebenfalls von dem Angeklagten betäubt worden sein soll, arbeitete früher mit ihm im Rettungsdienst zusammen. In ihrem Fall lautet die Anklage nicht auf einen sexuellen Übergriff.
Solche Taten werden international teils unter dem Begriff „chemische Unterwerfung“ beschrieben. Zuletzt hatten entsprechende Verfahren auch in Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt.
Für den Prozess vor dem Landgericht München II sind insgesamt sechs Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 11. Juni fallen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion