Nach dem Urteil gegen einen 15-Jährigen wegen eines Hammerangriffs auf zwei Schüler haben sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Revision eingelegt. Ein Sprecher des Landgerichts Augsburg erklärte, nun folgten zunächst die schriftlichen Urteilsgründe und anschließend die Frist zur Begründung der Revision. Danach werde der Fall dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.
Das Landgericht Augsburg hatte den Jugendlichen zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts verletzte er auf dem Pausenhof einer Schule in Friedberg zwei Schüler mit einem Hammer leicht bis mittelschwer.
Auftreten in uniformähnlicher Kleidung
Den Feststellungen zufolge betrat der 15-Jährige am Morgen des 2. Oktober 2025 das Gelände seiner früheren Schule in einem uniformähnlichen Outfit und mit einem Helm, der militärisch wirkte. Auf dem Hof der Mittelschule griff er dann einen aus dem Irak stammenden Schüler sowie einen Jugendlichen mit Wurzeln im Kosovo an und schlug ihnen mit dem Hammer gegen Kopf und Körper.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte den Jugendlichen unter anderem wegen versuchten Mordes aus rassistischen Motiven angeklagt. Das Gericht sah diese Vorwürfe nach dem Prozess jedoch nicht als belegt an. Da der Angeklagte die Tat eingeräumt hatte, verurteilte ihn das Landgericht schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor eine Jugendstrafe von sechs Jahren gefordert, unter anderem wegen versuchten Mordes. Die Verteidigung hatte sich dagegen für eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren ausgesprochen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber