Unabhängig davon, wie streng künftige Regeln für Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken am Ende ausfallen: Entscheidend wird sein, ob sie sich überhaupt wirksam durchsetzen lassen. Neue Daten aus Australien nähren daran erhebliche Zweifel. Der Paderborner Entwicklungspsychologe Sven Lindberg sieht deshalb auch in Deutschland weniger ein Erkenntnis- als vor allem ein Umsetzungsproblem.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede gesetzliche Grenze am Ende weitgehend symbolisch, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Wenn sich die Debatte zu stark auf eine einzelne Alterszahl verenge, gerate zudem die eigentliche Aufgabe aus dem Blick: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die Risiken erst hervorbringt.
Familienministerin will Altersgrenze von 13 Jahren
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) wirbt für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für Dienste wie TikTok, Instagram und Snapchat. Für jüngere Kinder sollen stattdessen kindgerechte und möglichst risikoarme Angebote vorgesehen werden. Teil des Modells wäre auch eine verpflichtende Altersprüfung.
Wie schwierig das in der Praxis ist, zeigen aktuelle Erkenntnisse aus Australien. Ein Forschungsteam berichtet im Fachjournal The BMJ, dass die von den Plattformen eingesetzten Verfahren zur Altersverifikation bislang massiv zu wünschen übrig ließen. Viele Minderjährige unter 16 Jahren könnten die Kontrollen umgehen. Einer kleineren Befragung zufolge haben die gesetzlichen Beschränkungen die tatsächliche Nutzung deshalb bisher kaum spürbar verringert.
Australien hatte Ende 2025 als erstes Land weltweit ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien eingeführt. Plattformen sollen dort gezielt verhindern, dass Unter-16-Jährige Konten führen. In einer Umfrage unter gut 400 Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben jedoch drei Monate nach Inkrafttreten der Regeln 85 Prozent an, soziale Netzwerke weiterhin zu nutzen – meist über eigene Konten. Rund ein Drittel berichtete, bislang überhaupt keine Altersverifizierung erlebt zu haben. Wo überprüft wurde, kamen häufig nur schwache Methoden wie die Eingabe des Alters oder das Hochladen eines Selfies zum Einsatz.
Streit um die Verantwortung für Alterskontrollen
Meta-Sicherheitschefin Antigone Davis sieht die Verantwortung für Altersverifikation und elterliche Kontrolle nicht allein bei App-Anbietern wie Meta. Zuständig seien aus ihrer Sicht auch Betreiber von App-Stores wie Apple und Google, sagte sie dem Stern.
Auch Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal, bewertet die derzeit in der EU diskutierten Lösungen kritisch. Viele Ansätze seien leicht zu umgehen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Jugendliche auf andere, womöglich noch problematischere Angebote wie Seiten im Dark Web ausweichen. Schutz müsse daher anders ansetzen. Jager vergleicht das mit dem Straßenverkehr: Kinder würden nicht geschützt, indem man sie komplett von der Straße fernhalte, sondern indem man die Straße sicherer mache.
Prien beruft sich bei ihrem Vorschlag auf die Empfehlungen der von ihr eingesetzten Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Deren am Mittwoch vorgestellter Bericht nennt allerdings nicht nur eine starre Altersgrenze von 13 Jahren. Die Fachleute stellen zwei gleichwertige Modelle nebeneinander: zum einen eine feste Altersgrenze mit abgestuften Schutzstandards bis zum 18. Lebensjahr, zum anderen einen stärker risikobasierten Ansatz, bei dem Beschränkungen an konkrete Dienste und Funktionen gebunden werden.
Risiken gezielt an problematischen Funktionen bekämpfen
„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission halte die Altersfrage dagegen ausdrücklich offen. Aus fachlicher Sicht sei das sinnvoll, weil eine starre Grenze nur das kalendarische Alter erfasse, nicht aber den tatsächlichen Entwicklungsstand. Außerdem würden sehr unterschiedliche digitale Angebote dadurch gleich behandelt.
Der risikobasierte Ansatz setze deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, automatischer Wiedergabe, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.
Jager nennt dazu konkrete Schutzmaßnahmen: Minderjährige könnten standardmäßig chronologische statt personalisierter Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten für sie untersagt werden. Ebenso sollten Algorithmen junge Nutzer nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.
Früh lernen, mit digitalen Reizen umzugehen
Besonders wichtig ist aus Sicht Lindbergs eine weitere Empfehlung der Kommission: die Fähigkeit zur Selbstregulation schon in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. Darin liege ein zentraler Schutzfaktor. Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, entwickle sich früh und sage spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe oft besser voraus als viele andere frühe Merkmale.
Schule als handyfreie Zone
Die Kommission empfiehlt außerdem, die private Handynutzung bundesweit bis einschließlich Klasse sieben im Unterricht und in den Pausen zu verbieten. Lindberg hält das für äußerst wichtig. Gerade in Grundschulen und unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab Klasse acht sollten Schülerinnen und Schüler dann – wie von der Kommission vorgeschlagen – an verbindlichen Nutzungskonzepten beteiligt werden. Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen, sei wirksamer, als nur über ihre Köpfe hinweg zu entscheiden.
Auch KI-Begleiter rücken stärker in den Fokus
Einen weiteren zentralen Punkt im Bericht sieht Lindberg bei sogenannten KI-Begleitern, also AI Companions. Für diese Systeme schlägt die Kommission als Sofortmaßnahme ebenfalls eine Altersgrenze von 13 Jahren vor. Solche Anwendungen seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen. Gerade Kinder könnten oft nur schwer einschätzen, dass es sich dabei nicht um eine echte zwischenmenschliche Beziehung handelt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber