Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig einfacher Schadenersatz erhalten. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gebilligt, nachdem der Bundestag es bereits im Juli verabschiedet hatte.
Bislang bleiben Menschen, die von einem Elektroroller erfasst werden oder über einen auf dem Gehweg liegenden E-Scooter stürzen, häufig auf Arzt- und Behandlungskosten sitzen. Künftig sollen für Verleiher strengere Vorgaben gelten: Geplant ist eine verschuldensunabhängige Halterhaftung. E-Scooter waren von dieser Regel bisher ausgenommen.
Das heißt: In Zukunft muss der Betreiber einer E-Scooter-Flotte für die Kosten eines Unfalls einstehen, wenn der eigentliche Verursacher nicht ermittelt oder belangt werden kann. Nach Angaben der Bundesregierung ist genau das in den meisten Fällen bislang das Problem. Zudem soll nicht länger bewiesen werden müssen, dass ein Fahrer den Roller falsch abgestellt hat. Ansprüche aus der Halterhaftung sollen außerdem direkt gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können.
Deutlich mehr Unfälle
Die Zahl der E-Scooter in Deutschland ist zwischen 2020 und 2023 stark gestiegen — von 180.000 auf 990.000 Fahrzeuge. Parallel dazu nahm auch die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektrokleinstfahrzeugen deutlich zu: Laut Statistischem Bundesamt waren es 2020 noch 5.860 Menschen, 2024 bereits 12.509.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber