Problemfälle in Klassenchats bleiben oft lange unbemerkt
Zwei Kinder aus der vierten Klasse schicken sich intime Fotos. Einer von ihnen stellt die Bilder später in den WhatsApp-Chat der Klasse. In einem anderen Klassenchat hetzt eine Gruppe über längere Zeit gegen einen Mitschüler. Weder Eltern noch Lehrkräfte bemerken das zunächst.
Klassenchats dienen eigentlich dazu, Hausaufgaben zu klären, Termine auszutauschen oder über den Schulalltag zu sprechen. Doch immer wieder tauchen dort Inhalte auf, die für Minderjährige ungeeignet oder sogar strafbar sind. Dann beschäftigt sich im Zweifel auch die Polizei mit solchen Fällen.
Johannes Mayr, Präventionsfachmann beim Polizeipräsidium Mittelfranken, kennt diese Probleme gut. Er informiert Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte über Risiken im Netz und in sozialen Medien und steht dazu im engen Kontakt mit Ermittlern.
Welche Delikte in Klassenchats vorkommen
Nach Angaben des Experten reicht die Bandbreite der Vorfälle durch viele Bereiche des Strafrechts. Besonders häufig gehe es um Streit, Beleidigungen, Drohungen und Mobbing. Dazu komme die Verletzung von Persönlichkeits- und Bildrechten, etwa wenn Fotos von Betroffenen ohne Erlaubnis verbreitet werden.
Auf Kinderhandys finden sich laut Mayr teils auch pornografische Inhalte, bei Nacktbildern Minderjähriger sogar kinderpornografisches Material. Hinzu kommen Gewaltvideos, etwa von Attentaten oder Hinrichtungen, sowie verbotene Symbole wie Hakenkreuze.
Wie groß das Problem in Deutschland insgesamt ist, lässt sich laut polizeilicher Kriminalprävention von Bund und Ländern nicht genau beziffern. Straftaten mit Bezug zu Klassenchats werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Das Bayerische Landeskriminalamt geht zudem von vielen Fällen aus, die nie angezeigt werden.

Eine Tendenz lässt sich jedoch bei der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte über Messenger, Chats und soziale Netzwerke erkennen: Im vergangenen Jahr war fast die Hälfte der Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre, erklärt Martina Plackmann von der polizeilichen Kriminalprävention. Messenger-Dienste müssten dabei besonders beachtet werden, weil Eltern sie oft eher erlaubten als klassische Social-Media-Plattformen, obwohl auch dort problematische Inhalte kursierten.
Smartphones schon in jungen Jahren
Viele Kinder erhalten bereits in der vierten oder fünften Klasse ihr erstes Smartphone und nutzen dann oft auch Messenger wie WhatsApp, obwohl das offizielle Mindestalter bei 13 Jahren liegt. Stefanie Rack von der EU-Initiative Klicksafe sagt, dass Kinder heute deutlich früher ein eigenes Handy bekommen als noch vor einigen Jahren.
Auch Mayr beobachtet, dass Grundschulkinder immer häufiger ein Smartphone besitzen und teils weitgehend unbeaufsichtigt im Internet unterwegs sind. Anfragen von Grundschulen wegen digitaler Vorfälle hätten spürbar zugenommen. Insgesamt suchten auch Eltern und Lehrkräfte in den vergangenen Jahren häufiger Beratung. Ob tatsächlich mehr Probleme entstanden seien oder ob die Sensibilität gestiegen sei, lasse sich nicht klar sagen.
Warum Kinder solche Inhalte teilen
Warum Kinder und Jugendliche in Chats teils so verletzend kommunizieren oder schockierende Videos verschicken, hat aus Sicht von Klicksafe auch mit einer Verschiebung von Grenzen zu tun. Der Ton im Netz sei insgesamt rauer geworden, auch unter Erwachsenen. Heranwachsende wüchsen damit auf, wodurch manches normaler wirke und Hemmschwellen sinken könnten.
Zugleich fehle vielen Kindern noch das Bewusstsein für die Folgen ihres Handelns. Sie schickten Inhalte weiter, ohne darüber nachzudenken, ob andere davon überfordert sein könnten oder ob das Material überhaupt angemessen sei.
Mayr berichtet, dass aus Leichtsinn, Neugier oder wegen Mutproben immer wieder problematische Inhalte in Gruppen Minderjähriger landen. Dazu gehörten etwa pornografische Darstellungen oder drastische Memes. Viele Kinder hielten das für einen Scherz, machten sich damit aber unter Umständen strafbar – teils ohne es zu wissen.
Rack betont, dass es oft um Aufmerksamkeit gehe. Manche Jugendliche fänden es lustig, rassistische oder rechtsextreme Beiträge zu posten oder andere mit anzüglichen Bildern zu schockieren. Früher habe man vielleicht mit einem Moped oder auffälliger Kleidung Eindruck machen wollen, heute geschehe das oft über digitale Inhalte. Gleichzeitig sei vielen gar nicht bewusst, wo strafrechtliche Grenzen verlaufen.
Was Eltern und Schulen tun können
Beide Fachleute sehen Schulen und Eltern in der Verantwortung. Kinder müssten beim Umgang mit digitalen Medien eng begleitet werden. Wichtig sei, dass bei der Einrichtung eines Klassenchats klare Regeln festgelegt werden, sagt Rack. Dazu gehöre etwa, bis wann Nachrichten verschickt werden dürfen, welche Inhalte tabu sind und welche Konsequenzen bei Verstößen gelten.
Mayr meint, entscheidend sei weniger das genaue Alter beim ersten Smartphone als die Begleitung durch die Eltern. Ein Handy sollte nicht einfach nur zum Spielen oder Zeitvertreib übergeben werden. Sinnvoll sei es vielmehr, Kinder schrittweise und bewusst an die digitale Welt heranzuführen.
Eltern sollten deshalb nicht nur technische Kontrollmöglichkeiten nutzen, etwa um die Bildschirmzeit zu begrenzen. Ebenso wichtig sei es, gemeinsam mit dem Kind auf die Inhalte des Smartphones zu schauen, auch in Klassenchats, und darüber offen zu sprechen.
Dazu kommt ein rechtlicher Aspekt: Wenn Eltern von kinderpornografischen Bildern in einem Klassenchat erfahren, müssen sie eingreifen. Unterlassen sie das, können auch sie sich strafbar machen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion