Allgemein

Nach 32 Jahren: Mordprozess um Tat an Mädchen

Kurz vor Weihnachten 1993 verschwindet eine 13-Jährige, später wird sie tot gefunden. Jetzt rollt ein neuer Prozess den Fall auf.

18.05.2026, 03:30 Uhr

Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine in Karlstadt-Wiesenfeld beschäftigt der Fall erneut das Landgericht Würzburg. Zum Auftakt des neuen Mordprozesses äußerte sich der Angeklagte zunächst nicht zu den Vorwürfen. Das teilte eine Gerichtssprecherin nach dem ersten Verhandlungstag mit, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 49 Jahre alten Deutschen vor, die Schülerin am 15. Dezember 1993 als 17-Jähriger aus sexuellem Motiv getötet zu haben. Sabine soll auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstadter Ortsteil Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart gestorben sein.

Fall wird erneut vor anderer Kammer verhandelt

Die Anklage in dem Verfahren war bereits im Dezember 2021 erhoben worden. Ein Urteil aus dem Dezember 2024, in dem gegen den Mann eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt worden war, hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Herbst aufgehoben. Deshalb wird der Fall nun noch einmal vor dem Landgericht Würzburg verhandelt – diesmal vor einer anderen Kammer.

Nach Angaben des Gerichts sind bis Ende Oktober insgesamt 26 Verhandlungstermine angesetzt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war und daher nach Jugendstrafrecht behandelt wird, findet der Prozess hinter verschlossenen Türen statt. Anders als im ersten Verfahren 2024 wurden Medien diesmal nicht zugelassen; entsprechende Anträge wurden ohne Begründung abgelehnt.

Verteidigung sieht Täterschaft nicht bewiesen

Bereits im ersten Prozess hatte Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer in seinem Schlussvortrag erklärt, sein Mandant sei nicht zweifelsfrei für den Tod der Schülerin verantwortlich und deshalb freizusprechen. Er äußerte dabei auch Zweifel daran, dass sein Mandant der eigentliche Täter gewesen sei. Der Angeklagte hatte sich schon damals nicht selbst zu den Vorwürfen eingelassen. Nach Angaben seines Verteidigers bestreitet er die Tat.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage gehen davon aus, dass Sabine aus sexuellen Gründen auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof gelockt wurde. Die Verteidigung hält diesen Ablauf dagegen weiterhin nicht für bewiesen.

Die 13-Jährige wurde den Ermittlungen zufolge über mehrere Minuten gewürgt und sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube abgelegt und erst zwei Tage nach der Tat entdeckt.

Jugendstrafrecht stellt Erziehung in den Mittelpunkt

In Jugendverfahren steht grundsätzlich der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Nach Angaben des Landgerichts können bei besonders schweren Straftaten aber auch Gesichtspunkte des Schuldausgleichs bei der Ahndung eine Rolle spielen. Bei Mord liegt die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Unter engen Voraussetzungen ist zudem Sicherungsverwahrung möglich. Andere mögliche Delikte in dem Fall wären inzwischen verjährt – Mord jedoch nicht.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen