Urteil nach Schändung von Leichen in Krankenhaus in Bünde
Ein 39 Jahre alter Mann soll nach der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus im nordrhein-westfälischen Bünde voraussichtlich für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld kam nach dem umfassenden Geständnis des Angeklagten zu dem Schluss, dass er sich im Kühlraum des Krankenhauses wiederholt sexuell an Verstorbenen vergangen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ist noch möglich.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht klar unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft gefordert hatte. Verurteilt wurde der Familienvater nicht nur wegen Störung der Totenruhe, sondern auch wegen Diebstahls, Wohnungseinbruchs, zweifach versuchter Brandstiftung sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte.
Im Prozess hatte der 39-Jährige die Taten umfassend eingeräumt. Die Einbrüche erklärte er mit einer Suchterkrankung und dem Bedarf, diese finanziell zu bedienen. Der Vorsitzende Richter Thorsten Bolte sagte bei der Urteilsbegründung, der Mann habe zwar ein Geständnis abgelegt, jedoch keine nachvollziehbare Erklärung dafür geliefert, wie es zu den Taten an den Leichen gekommen sei. Der Fall sei nur schwer zu begreifen und gehöre zu den äußerst seltenen Vorgängen, mit denen ein Richter in seiner Laufbahn konfrontiert werde.
Der Verurteilte hatte seinen Arbeitsplatz in dem Krankenhaus kurz vor den Taten verloren, besaß aber weiterhin Zugang zu dem Gebäude.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber