Die EU will Unternehmen in der Energiekrise stärker entlasten und gestattet ihren Mitgliedstaaten deshalb vorübergehend größere Preisnachlässe beim Strom für bestimmte Firmen. Dafür lockert die Europäische Kommission befristet ihre normalerweise strengen Vorgaben für staatliche Beihilfen. Geplante Hilfsmaßnahmen müssen die Länder dennoch weiterhin bei der Behörde in Brüssel anmelden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion