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Impf-Skandal: Arzt angeklagt

Tausende Fake-Impfungen? Ein Arzt soll Kinder nie geimpft, aber Bescheinigungen ausgestellt haben – jetzt geraten auch Eltern ins Visier.

26.08.2026, 12:19 Uhr

Arzt aus Niederbayern wegen mutmaßlich gefälschter Impfbescheinigungen angeklagt

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat Anklage gegen einen Allgemeinmediziner aus Niederbayern erhoben. Nach Angaben der Behörde soll der Arzt in etwa 1.300 Fällen – meist bei minderjährigen Patientinnen und Patienten – Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln im Impfpass eingetragen haben, obwohl diese tatsächlich nicht verabreicht worden seien.

Zudem wird ihm vorgeworfen, die nicht erfolgten Impfungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns abgerechnet zu haben. Dadurch soll ein Schaden von mehr als 21.000 Euro entstanden sein.

Wie die auf Betrug und Korruption im Gesundheitswesen spezialisierte Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, hat der Beschuldigte die Vorwürfe für den Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2025 umfassend eingeräumt. Seit Juli 2025 befand er sich demnach in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde jedoch im Oktober unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Bereits seit Juni 2025 gilt für den Arzt ein vorläufiges Berufsverbot. Nun muss das Landgericht Nürnberg entscheiden, ob das Verfahren zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Auch Eltern im Visier der Ermittler

In Bayern gilt für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die eine Kita oder Schule besuchen, grundsätzlich eine Masern-Impfpflicht – sofern keine medizinische Ausnahme vorliegt. Das Gesundheitsministerium verweist darauf, dass diese Regelung seit dem 1. März 2020 in Kraft ist.

Vor diesem Hintergrund leitete die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen Erziehungsberechtigte der betroffenen Kinder ein. Ihnen wird vorgeworfen, das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse veranlasst zu haben. In den bislang abgeschlossenen Fällen seien beim Amtsgericht Landshut jeweils Strafbefehle beantragt worden, erklärte Oberstaatsanwalt Daniel Hader.

Masern können schwer verlaufen

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind Masern äußerst ansteckend. Eine Übertragung sei sogar ohne unmittelbaren Kontakt zu infizierten Personen möglich. So könnten die Viren noch bis zu zwei Stunden in Räumen in der Luft verbleiben, in denen sich Erkrankte zuvor aufgehalten haben. Zudem kann die Krankheit schwere Komplikationen verursachen und im schlimmsten Fall tödlich enden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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