Im Fall von drei Tötungsdelikten in einem Mehrfamilienhaus in Zwiesel soll am 1. Oktober vor dem Landgericht Deggendorf der Prozess gegen einen 38 Jahre alten Nachbarn beginnen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird ihm dreifacher Mord zur Last gelegt. Die drei Opfer waren im Juni 2025 entdeckt worden; eine der Leichen war teilweise im Kühlschrank verborgen.
Vorwurf: Zwei Frauen in seiner Wohnung getötet
Laut Anklage soll der Beschuldigte zwei Frauen in seiner Wohnung getötet haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er dabei aus sexuellen Motiven handelte. Als der Partner der zweiten Frau später nach ihr suchte, soll der 38-Jährige auch ihn umgebracht haben.
Erste Frau wohl erwürgt und zerstückelt
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll der Mann die erste Frau nach gemeinsamem Konsum von Marihuana, Medikamenten und Alkohol getötet haben. Demnach habe er sie zunächst am Hals gewürgt und anschließend mit einem Kabel erdrosselt. Danach soll er den Leichnam zerteilt haben: Der Oberkörper sei im Kühlschrank verstaut, die Beine in einer Sporttasche in einem Wald abgelegt worden.
Zweite Frau mit Flasche und Hammer attackiert
Auch die zweite Nachbarin soll nach Überzeugung der Ermittler Opfer des Angeklagten geworden sein. Ihm wird vorgeworfen, sie zur eigenen Erregung getötet zu haben. Laut Gerichtssprecherin habe er ihr mit einer Bierflasche sowie mit mindestens 13 Hammerschlägen auf den Kopf zugesetzt. Anschließend soll er ihren Kopf mit Frischhaltefolie umwickelt haben, um sie zu ersticken. Auch in diesem Fall soll der Mann zuvor erneut Medikamente eingenommen haben. Die Frau werde ebenfalls dem Drogenmilieu zugeordnet. Ihr Leichnam sei nicht zerstückelt worden.
Dritter Toter in anderer Wohnung
Als der Lebensgefährte der zweiten Frau nach ihr suchte, soll der Angeklagte mit einem Hammer in dessen unverschlossene Wohnung gegangen sein und ihn dort erschlagen haben. Wenige Tage danach sei der Mann nach Österreich gefahren und habe sich dort selbst der Polizei gestellt.
Zehn Verhandlungstage geplant
Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Mordmerkmale als gegeben an. In allen drei Fällen geht sie von Heimtücke aus. Bei den beiden Frauen kommt aus Sicht der Anklage die Befriedigung des Sexualtriebs hinzu. Im zweiten und dritten Fall wird dem Beschuldigten außerdem Grausamkeit vorgeworfen, beim dritten Opfer zudem das Handeln zur Verdeckung einer Straftat.
Für das Verfahren sind bis zum 19. November insgesamt zehn Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht will 34 Zeugen und fünf Sachverständige anhören. Eltern und Geschwister der Getöteten treten als Nebenkläger auf.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber