Neuer Verhandlungstag im Fall Fabian: Richter konfrontiert Angeklagte mit Widersprüchen
Im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian hat die angeklagte 30-Jährige erneut viele Fragen nicht schlüssig beantworten können. Sätze wie „Das kann ich nicht erklären“, „Ich weiß es nicht“ oder „Ich war mit der Situation überfordert“ fielen am 28. Verhandlungstag mehrfach. Zwar erklärte der Vorsitzende Richter Holger Schütt zu Beginn, es gehe nicht darum, die Frau bloßzustellen. Im weiteren Verlauf befragte er sie jedoch über Stunden sehr intensiv.
Nach Darstellung der Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt haben. Anschließend soll sie ihn an einem Teich bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer südlich der Stadt, erstochen und den Leichnam danach angezündet haben. Als mögliches Motiv sieht die Staatsanwaltschaft Konflikte im Zusammenhang mit ihrem Verhältnis zu Fabians Vater und einer zeitweisen Trennung. Die Angeklagte weist jede Beteiligung an der Tat zurück.
Zweifel an der Fahrt nach Güstrow
Ein Schwerpunkt der Befragung waren ihre Angaben zum Tag von Fabians Verschwinden. Die Angeklagte hatte erklärt, sie sei im Auftrag ihrer Großeltern zum Geldabheben nach Güstrow gefahren, habe jedoch ihre Bankkarte vergessen. Der Richter hielt ihr entgegen, dass die Großeltern später ausgesagt hätten, sie habe den gesamten Vormittag des Tattages zu Hause verbracht. Auf die Frage, wie dieser Widerspruch zustande komme, konnte sie keine Erklärung liefern.
Auch ihre frühere Aussage, sie habe das Geld einen Tag später abgeholt, stellte Schütt infrage. Unter Verweis auf Kontoauszüge sagte er, eine Abhebung habe selbst in den darauffolgenden Tagen nicht stattgefunden. Damit gerät der von der Angeklagten genannte Grund für die Fahrt nach Güstrow aus Sicht des Gerichts ins Wanken. Warum der angeblich dringende Geldbedarf dann doch nicht so eilig gewesen sei, konnte sie ebenfalls nicht nachvollziehbar beantworten.

Der Richter sprach zudem mehrere Falschangaben an, unter anderem gegenüber Fabians Vater. An einer Stelle fragte er direkt, warum sie den Vater des getöteten Jungen belogen habe. Auch an anderer Stelle warf er ihr vor, erst nachweislich falsch ausgesagt und dann nur teilweise korrigiert zu haben.
Irritiert zeigte sich das Gericht außerdem über eine abgesprochene Alibi-Version für den Vormittag des mutmaßlichen Tattages. Die Angeklagte hatte dies zuvor damit erklärt, ein Treffen mit einem verheirateten Bekannten geheim halten zu wollen. Dieses Treffen habe jedoch erst am Nachmittag stattgefunden, während das Alibi nur bis 11 Uhr gegolten habe. Warum das so gewesen sei, konnte sie nicht sagen.
Fragen zum Fundort der Leiche bleiben offen
Weiterer Streitpunkt waren die Umstände des Leichenfundes. Am 14. Oktober hatte die spätere Angeklagte selbst die Polizei informiert und angegeben, bei einem Spaziergang zufällig auf die Kinderleiche an einem Tümpel bei Klein Upahl gestoßen zu sein.
Vor Gericht nahm erneut breiten Raum ein, weshalb sie bereits am Abend und in der Nacht davor am späteren Fundort gewesen war – zunächst mit einem, später mit einem weiteren Bekannten. Die Angeklagte erklärte, sie habe diese Männer mit ihrer ursprünglichen falschen Darstellung schützen wollen.
Schütt wollte außerdem wissen, warum sie am 13. Oktober innerhalb von nur drei Stunden dem ersten Bekannten gleich dreimal vorgeschlagen habe, auf einem Feld in der Gegend zu suchen. Die Angeklagte verwies auf Videos im Internet, in denen Klein Upahl erwähnt worden sei. Deshalb habe man sich dort umgesehen. Der Richter hielt dagegen, in diesen Beiträgen sei zwar der Ort genannt worden, nicht jedoch ein Feld als Suchort.
Für das Gericht blieb auch unklar, warum die angeblich entscheidenden Internetvideos in Sprachnachrichten an den Bekannten gar nicht erwähnt wurden, als sie die Suche dort anregte. Schütt äußerte den Eindruck, die Idee habe eher wie ein spontaner Einfall gewirkt. Ebenso fragte er, warum sie diese Videos bei ihrer polizeilichen Vernehmung unerwähnt gelassen habe. Eine überzeugende Antwort blieb sie schuldig.
Stattdessen relativierte die Angeklagte ihre Darstellung und sagte, man habe „gar nicht richtig suchen“ wollen. Das Ganze sei eher ein Vorwand für ein Treffen mit dem Bekannten gewesen. Auch das überzeugte den Richter nicht. Er fragte, wozu ein Vorwand nötig gewesen sei, wenn sich beide bereits in den Tagen zuvor mehrfach getroffen hätten.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage äußern deutliche Zweifel
Trotz ausstehender Schlussvorträge wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, immer wieder die Unwahrheit zu sagen. Auch Fabians Mutter, die als Nebenklägerin auftritt, zeigte offen ihr Misstrauen. In einem emotionalen Moment sprach sie von „Lügengeschichten“ und fragte die Angeklagte direkt, warum ihr Sohn habe sterben müssen. Das Gericht unterband diese Vorwürfe als unzulässig. Die Angeklagte blieb bei ihrer Aussage: „Ich war es nicht.“
Die Verteidigung betonte hingegen, ihre Mandantin bemühe sich grundsätzlich um wahrheitsgemäße Angaben. Anwalt Andreas Ohm sagte, es gehöre zu ihrer Art, vorschnell etwas zu äußern. Verteidiger Thomas Löcker erklärte Fehler und Erinnerungslücken mit der enormen seelischen Belastung. Viele Menschen würden schon in gewöhnlichen Stresssituationen wichtige Dinge vergessen.
Richter bleibt skeptisch
Am Ende der Befragung machte der Vorsitzende deutlich, dass ihn die Einlassungen der Angeklagten nicht überzeugt haben. Vieles habe sich als unwahr erwiesen, sagte Schütt. Ob dies mit einer diagnostizierten Störung oder mit ihrer Persönlichkeit zusammenhänge, könne er nicht beurteilen. Schlüssig sei ihre Darstellung für ihn jedenfalls nicht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber