Allgemein

Ehefrau enthauptet? Angeklagter schweigt eisern

Nüchterner Gerichtston, unfassbare Tat: Ein Mann soll nach Morddrohungen seine Frau erstochen haben – doch das war nicht alles.

15.09.2026, 13:00 Uhr

Ein 37 Jahre alter Angeklagter hat zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht München II keine Angaben zu den Vorwürfen gegen ihn gemacht. Dem Mann aus dem Jemen wird vorgeworfen, seine Ehefrau getötet und fast enthauptet zu haben. Während im Gericht Fotos der Getöteten gezeigt wurden, blieb der Angeklagte äußerlich regungslos, machte sich teils Notizen und verfolgte die Verhandlung über einen Übersetzer. Seine Verteidigung erklärte, eine spätere Einlassung sei nicht ausgeschlossen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Mann die Mutter seiner drei Kinder getötet haben, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Zugleich habe er verhindern wollen, dass Ermittlungen wegen Betrugs gegen ihn weitergeführt oder eingeleitet werden. Ihm wird vorgeworfen, fremde Kinder als seine eigenen ausgegeben zu haben, um unrechtmäßig Sozialleistungen zu beziehen.

Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs

Laut Anklage war der Mann bereits 2022 ohne seine Ehefrau nach Deutschland geflüchtet. Schon bei der Einreise habe er zusätzliche Kinder als seine eigenen angegeben, um – ähnlich wie sein Bruder – höhere Leistungen zu erhalten. Teilweise sei ihm das auch gelungen.

Im April 2025 kam seine Ehefrau dann im Rahmen des Familiennachzugs mit insgesamt sechs Kindern nach Deutschland. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stammten aber nur drei dieser Kinder tatsächlich aus der Beziehung mit dem Angeklagten.

Häusliche Gewalt und Todesdrohungen

Kurz nach der Ankunft der Frau soll es in der gemeinsamen Wohnung in Krailling im Landkreis Starnberg mehrfach zu häuslicher Gewalt und Todesdrohungen gekommen sein. Bereits drei Wochen nach ihrer Einreise sprach die Polizei dem Mann einen Platzverweis für die Wohnung aus. Es folgten mehrere Kontaktverbote. Nach Überzeugung der Ermittler setzte er sein bedrohliches Verhalten dennoch fort.

Die Frau zog ihre Anzeigen trotz des Drucks ihres Mannes nicht zurück. Stattdessen habe sie die Scheidung gewollt und angekündigt, den mutmaßlichen Sozialleistungsbetrug ihres Ehemanns und dessen Bruders offenzulegen. Aus Sicht des Angeklagten habe sich dieses „Problem“ nur durch die Tötung seiner Frau lösen lassen, sagte die Staatsanwältin.

Tatvorwurf mit besonderer Brutalität

Die Anklage wirft dem Mann vor, sich am 14. Juni 2025 ein Küchenmesser mit einer etwa 15 Zentimeter langen Klinge besorgt zu haben. In der Wohnung soll er dann auf seine Frau eingestochen haben. Als sie schwer verletzt zusammenbrach, habe er ihr den Kopf nahezu vollständig vom Rumpf getrennt, obwohl sie anfangs noch bei Bewusstsein gewesen sein soll.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte seiner Frau mit der Tat erhebliche körperliche und seelische Qualen zufügen. Er habe sie für ihr Verhalten bestrafen und seine Macht noch über ihren Tod hinaus demonstrieren wollen. Anschließend soll der blutverschmierte Mann seine vier Jahre alte Tochter nach draußen getragen und selbst die Polizei verständigt haben.

Polizeizeugin schildert belastenden Einsatz

Eine Polizistin, die zu den ersten Streifen am Tatort gehörte, schilderte den Einsatz als emotional schwer belastend. Das vierjährige Mädchen habe Blutspuren am Körper gehabt und nur noch geschrien, berichtete die Beamtin vor Gericht.

Zugleich sagte die Zeugin, dass sie und andere Einsatzkräfte schon vor der Tat mehrfach mit dem Angeklagten zu tun gehabt hätten. Er habe die Vorwürfe stets heruntergespielt und seine Frau lächerlich gemacht. Wörtlich habe er gesagt: „My wife is crazy“.

Die Beamtin berichtete nüchtern, wie sie mit einer Kollegin ins Badezimmer vorgedrungen sei und schnell erkannt habe, dass die Verletzungen der Frau nicht mit dem Leben vereinbar gewesen seien. Auf Nachfrage erklärte sie später sichtlich bewegt, sie habe wie auch andere Kollegen nach dem Einsatz psychologische Hilfe in Anspruch genommen.

Mehrere Verhandlungstage geplant

Für das Verfahren sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 9. Oktober fallen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen