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BKA warnt: Menschenhandel-Spuren bei OnlyFans

Spielt OnlyFans bei Menschenhandel mit? Das BKA sieht Hinweise – die Plattform wehrt sich und verweist auf strenge Kontrollen.

23.10.2026, 05:30 Uhr

Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) liegen einzelne Hinweise vor, dass die Plattform OnlyFans in Fällen von Menschenhandel und Zwangsprostitution eine Rolle spielen könnte. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte die Behörde, es gebe vereinzelte Erkenntnisse zu einem Zusammenhang von OnlyFans mit diesem Deliktsbereich.

OnlyFans betont eigene Sicherheitsvorkehrungen

OnlyFans wies die Vorwürfe zurück und erklärte, Menschenhandel, Zwang und jede Form von Ausbeutung nicht zu dulden. Das Unternehmen verwies auf verschiedene Schutzmechanismen, darunter die Identitätsprüfung von Creatorinnen und Creatorn, die Kontrolle von Inhalten, die Überwachung von Konten sowie Maßnahmen im Zahlungsverkehr.

Nach Unternehmensangaben sollen diese Instrumente helfen, mögliche Ausbeutung frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Hoheit über ihre Accounts behalten. OnlyFans ist ein Abonnement-Dienst, über den Creator gegen Bezahlung Inhalte veröffentlichen – häufig auch mit sexuellem Bezug.

BKA schildert mögliche Masche

Das BKA beschreibt ein mögliches Vorgehen der Täter: Betroffene würden zunächst mit angeblich attraktiven Jobangeboten, finanziellen Versprechen oder über die sogenannte Loverboy-Methode angeworben. Später könnten sie durch psychischen oder körperlichen Druck dazu gebracht werden, sexuelle Handlungen für Inhalte auf der Plattform vorzunehmen.

Nach Einschätzung der Ermittler würden die Einnahmen in solchen Fällen oft weitgehend von den Tätern abgeschöpft, während die Betroffenen nur einen kleinen Anteil erhielten.

OnlyFans erklärte dazu, es gebe keinen Nachweis, dass solche Aktivitäten tatsächlich auf der eigenen Plattform stattfinden. Sollten Hinweise oder Bedenken auftauchen, werde diesen nachgegangen. Als mögliche Konsequenzen nannte das Unternehmen unter anderem die Sperrung von Konten und das Einfrieren von Auszahlungen.

Das BKA betonte außerdem, dass nicht nur OnlyFans für Fälle von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung relevant sein könne. Auch andere Online-Plattformen spielten dabei eine Rolle. Insgesamt zeige sich, dass die zunehmende Digitalisierung die Vorgehensweise von Menschenhändlern weiterhin stark präge.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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