Pläne der Bundesregierung, die Pachtzahlungen für Windkraftanlagen an Land zu begrenzen, stoßen auf Widerstand. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer warnt, ein solcher Deckel könne den Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen. AGDW-Präsident Andreas Bitter erklärte, eine Begrenzung der Pacht mindere die Akzeptanz für Windenergie im ländlichen Raum und erschwere damit den weiteren Ausbau der Windkraft an Land.
Nach Ansicht des Verbands spielt dabei auch der Wald eine wichtige Rolle. Gerade dort gebe es vielerorts günstige Bedingungen für zusätzliche Windkraftprojekte, die politisch gewollt seien.
Geplante Begrenzung der Pachterlöse
Bislang können Eigentümer land- oder forstwirtschaftlicher Flächen ihre Grundstücke für Windenergieprojekte verpachten und sich so langfristige Einnahmen sichern. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant nun jedoch, diese Erlöse auf 3,5 Prozent der jährlichen Stromerlöse zu begrenzen. Der Vorschlag ist Teil der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), über die derzeit im Bundestag beraten wird.
Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass sich über geringere Pachtkosten die Förderausgaben nach dem EEG senken ließen. Dadurch könne auch der Bundeshaushalt entlastet werden. Deshalb solle für geförderte und ausschreibungspflichtige Windkraftanlagen an Land eine Obergrenze für Flächenpachten eingeführt werden.
Kritik am Eingriff in den Markt
Bitter kritisierte, die Bundesregierung greife mit dem Vorhaben in einen funktionierenden Markt ein. Wer private oder kommunale Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung stelle, müsse aus seiner Sicht eher unterstützt als ausgebremst werden.
Zudem verweist der Verband auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio, das im Auftrag der Waldeigentümer erstellt wurde. Demnach könnte ein Pachtdeckel die Eigentumsfreiheit, die Vertragsfreiheit und die Berufsfreiheit berühren und außerdem gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.
Unterstützung für den Vorschlag
Rückhalt bekommt der Plan dagegen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing argumentierte, jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen fließe, entlaste den Bundeshaushalt und damit auch die Steuerzahler – ohne die Ausbauziele bei der Windenergie zu gefährden. Gleichzeitig blieben Flächeneigentümern aus seiner Sicht weiterhin attraktive Einnahmen möglich.
Ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft in München, das im Auftrag des VKU erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass ein Pachtdeckel bis 2045 gegenüber einem Szenario mit bundesweiten Durchschnittspachten von 10 Prozent Einsparungen von rund 13 Milliarden Euro bringen könnte. Niedrigere Pachten würden die Projektkosten direkt senken. Bei einem Satz von 3,5 Prozent lägen die Einnahmen laut Gutachten im Schnitt bei etwa 32.000 Euro pro Jahr und Windrad.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber