Frei verlangt Änderungen an geplanter Abgabe auf zuckerhaltige Getränke
Unionsfraktionschef Thorsten Frei fordert Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf zur von Schwarz-Rot geplanten Steuer auf gesüßte Getränke. Dem Kölner Stadt-Anzeiger sagte der CDU-Politiker, der Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil müsse überarbeitet werden. Aus seiner Sicht seien Übergangsfristen nötig, damit Hersteller genügend Zeit hätten, ihre Rezepturen anzupassen.
Sollte das nicht gelingen, müssten viele Unternehmen ihre Preise anheben, warnte Frei. Das könne ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen und im schlimmsten Fall Arbeitsplätze kosten. Neue Stellen in der Verwaltung dürfe die Einführung der Abgabe seiner Meinung nach jedoch keinesfalls nach sich ziehen. Grundsätzlich stellte sich Frei dennoch hinter die geplante Steuer auf Getränke mit zugesetztem Zucker.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Vorschlag auf den Weg gebracht, den die Koalitionsfraktionen nun in den Bundestag einbringen sollen. Auch der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Alexander Hoffmann, hatte bereits einen späteren Starttermin gefordert. Statt ab Juli 2027 solle die Regelung erst Anfang 2028 greifen, damit die Unternehmen mehr Zeit für Umstellungen erhalten.
Einnahmen in Millionenhöhe geplant
Vorgesehen ist die Steuer für Getränke mit mindestens fünf Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter. Nach Angaben des Finanzministeriums würden darunter etwa Limonaden, Eistees, Energy-Drinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz fallen. Ausgenommen bleiben alkoholische Getränke sowie alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails. Auch reine Obst- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen und Getränke mit Süßstoffen sollen nicht zusätzlich belastet werden. Für kleinere Hersteller ist eine Ausnahme geplant: Wer im Jahr höchstens eine Million Liter produziert, soll von der Steuer befreit sein.
Der Bund rechnet im kommenden Jahr mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro, 2028 könnten es bereits 925 Millionen Euro sein. Mit dem Geld sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden. Zugleich soll die Abgabe Hersteller dazu bewegen, den Zuckeranteil in ihren Produkten zu senken. Frei betonte, der eigentliche Zweck der Zuckersteuer liege vor allem im Gesundheitsschutz.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber