Apple legt Steuerdaten für EU-Länder offen
Apple hat erstmals im Zuge neuer EU-Transparenzregeln veröffentlicht, wie hoch Gewinne und Steuerzahlungen in den einzelnen Mitgliedstaaten ausfallen. Aus dem neuen Steuerbericht für das bis Ende September 2025 laufende Geschäftsjahr geht hervor, dass der Konzern in Deutschland einen Vorsteuergewinn von rund 209 Millionen US-Dollar erzielte. Die darauf entfallenden Ertragsteuern beliefen sich auf 153,5 Millionen Dollar.
Die deutschen Apple-Gesellschaften kamen laut Bericht auf einen Gesamtumsatz von 2,72 Milliarden US-Dollar. In Deutschland beschäftigte das Unternehmen 4.089 Menschen. Mehr als 2.000 davon arbeiten im "European Silicon Design Center" in München, das zugleich Apples größter Entwicklungsstandort in Europa ist.
Irland fällt mit besonders hoher Steuerzahlung auf
In der EU-Gesamtübersicht ragt vor allem Irland heraus. Dort gab Apple für das vergangene Geschäftsjahr tatsächlich gezahlte Ertragsteuern von 17,08 Milliarden US-Dollar an. Nach Unternehmensangaben hängt diese außergewöhnlich hohe Summe mit der Auflösung eines Treuhandkontos zusammen. Anlass dafür waren die Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission sowie das spätere Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Apple hatte im September 2024 einen langjährigen Streit mit der EU-Kommission verloren. Im Kern ging es um steuerliche Vorteile, die dem Konzern in Irland über Jahre eingeräumt worden waren. Die Kommission wertete dies als unzulässige Wettbewerbsverzerrung und verlangte Nachzahlungen von 13 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen.
Schwerpunkt der Steuerzahlungen liegt in den USA und in Irland
In dem Bericht hebt Apple hervor, seit Jahren zu den größten Steuerzahlern weltweit zu gehören. Das Unternehmen verweist darauf, dass Unternehmenssteuern nach internationalen Regeln dort anfallen, wo wesentliche Entwicklungsentscheidungen und geschäftliche Risiken gesteuert werden. Bei Apple sei das vor allem in den USA der Fall sowie über die europäische Zentrale im irischen Cork, von der aus Kunden in mehr als 120 Ländern betreut werden.
Grundlage für die Veröffentlichung ist die EU-Richtlinie zum öffentlichen länderbezogenen Steuerreporting. Große multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro müssen ihre Ertragsteuerdaten seitdem nach Ländern aufgeschlüsselt öffentlich machen. Zuvor waren diese Informationen nur den Finanzbehörden vertraulich vorzulegen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber