OLG Düsseldorf weist Vodafone im Streit mit 1&1 zurück
Im Konflikt mit dem Wettbewerber 1&1 hat Vodafone vor Gericht zunächst keinen Erfolg erzielt. Der Mobilfunkanbieter wollte erreichen, dass das Bundeskartellamt im laufenden Verfahren gegen ihn als befangen angesehen wird. Damit sollte verhindert werden, dass die Behörde in dem Missbrauchsverfahren eine Entscheidung trifft.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte den entsprechenden Eilantrag jedoch ab, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte. Ein vorbeugender Rechtsschutz kommt damit nicht zustande. Das Kartellamt kann nun in dem separaten Verfahren in Bonn weiterarbeiten und eine Entscheidung treffen.
Hintergrund des Streits
Auslöser der Auseinandersetzung ist der Einstieg von 1&1 in den Mobilfunk-Netzbetrieb. Das Unternehmen hatte 2019 erstmals eigene Frequenzen ersteigert und begann danach mit dem Aufbau eines eigenen Netzes. Ziel war es, sich neben Deutsche Telekom, O2 und Vodafone als vierter Netzbetreiber zu etablieren.
Der Ausbau verlief jedoch lange deutlich langsamer als geplant. Anfang 2023 verfehlte 1&1 eine staatlich vorgegebene Ausbauauflage klar: Statt 1.000 Funkstandorten waren lediglich fünf in Betrieb.
Ein wesentlicher Grund dafür war nach Darstellung von 1&1, dass der Infrastrukturbetreiber Vantage Towers weit weniger Standorte bereitgestellt habe als vereinbart. Vantage Towers war früher Teil von Vodafone, wurde später abgespalten. Vodafone blieb allerdings größter Anteilseigner.
1&1 vermutete deshalb, Vodafone habe Einfluss auf Vantage Towers genommen, um den Netzausbau des neuen Konkurrenten zu bremsen. Vodafone und Vantage Towers haben diesen Vorwurf stets zurückgewiesen.

Kartellamt sieht mögliche Wettbewerbsbehinderung
Das Bundeskartellamt griff den Verdacht auf und leitete 2023 ein Verfahren wegen möglichen Marktmissbrauchs gegen Vodafone ein. In einer vorläufigen Einschätzung kam die Behörde später zu dem Schluss, dass die verspätete Bereitstellung von Standorten als kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 gewertet werden könnte. Kartellamtspräsident Andreas Mundt äußerte sich dazu bereits im Frühjahr 2025 entsprechend kritisch.
Vodafone wehrt sich gegen diese Einschätzung und versuchte, die Behörde wegen angeblicher Parteilichkeit aus dem Verfahren zu drängen. Dieser Versuch scheiterte nun zunächst vor dem OLG Düsseldorf.
Ein Sprecher von Vodafone erklärte, über die Frage einer möglichen Befangenheit sei inhaltlich noch nicht entschieden worden. Das Gericht habe lediglich den Versuch zurückgewiesen, bereits vor einer Entscheidung des Kartellamts gerichtlichen Schutz zu erhalten.
Vodafone hält weiterhin daran fest, dass das Bundeskartellamt aus Sicht des Unternehmens wichtige Verfahrensregeln missachtet habe. Die Behörde habe nach Einschätzung des Konzerns zugunsten von 1&1 voreingenommen gehandelt. Sollte die endgültige Entscheidung negativ für Vodafone ausfallen, kündigte das Unternehmen weitere rechtliche Schritte an. Das Kartellamt weist die Vorwürfe entschieden zurück.
1&1 begrüßt Fortgang des Verfahrens
1&1 zeigte sich zufrieden mit der Entwicklung. Das Unternehmen erklärte, es sei zu begrüßen, dass das Kartellamt seine Arbeit fortsetzen und nun zu einer Entscheidung kommen könne.
Beim Ausbau des eigenen Mobilfunknetzes ist 1&1 inzwischen vorangekommen. Zum Ende des zweiten Quartals 2026 erreichten die Antennen des Unternehmens nach eigenen Angaben fast ein Drittel der Haushalte in Deutschland.
Dort, wo das eigene Netz noch nicht verfügbar ist, nutzt 1&1 inzwischen das Netz von Vodafone. Trotz des Streits um Vantage Towers haben beide Unternehmen mittlerweile eine Kooperation vereinbart, nach der 1&1 das Vodafone-Netz gegen Bezahlung mitnutzen kann.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber