Das Streikrecht gerät weltweit zunehmend unter Druck. Nun hat der Internationale Gerichtshof (IGH) mit einem Rechtsgutachten klargestellt, wie es völkerrechtlich einzuordnen ist: Arbeitnehmer dürfen streiken, und dieses Recht ist Teil der Vereinigungsfreiheit.
Worum geht es?
Im Kern ging es vor dem IGH um die Frage, ob das Streikrecht Teil der Vereinigungsfreiheit ist und damit unter besonderem internationalen Schutz steht. Grundlage der Debatte ist die ILO-Konvention 87 von 1948, die die Vereinigungsfreiheit garantiert. Sie sichert Beschäftigten und Arbeitgebern zu, sich zur Wahrung ihrer Interessen zusammenzuschließen, etwa in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden.
Zwar wird das Streikrecht in der Konvention nicht ausdrücklich genannt. Die höchsten UN-Richter kommen nun aber zu dem Schluss, dass es eine logische Folge der Vereinigungsfreiheit ist: Arbeitnehmer dürfen demnach auch ihre Arbeit niederlegen, um Forderungen durchzusetzen und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Sicht der Gewerkschaften
Für Gewerkschaften ist die Sache klar: Ohne Streikrecht verliert die Vereinigungsfreiheit ihren praktischen Wert. Bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober betonte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes, Streiks seien ein unverzichtbares Instrument zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen.
Diese Auffassung wurde auch von mehreren Staaten geteilt, darunter Deutschland und Südafrika. Die deutsche Seite verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmerforderungen ohne die Möglichkeit zum Streik letztlich nur „kollektives Betteln“ wären.
Nach dem nun vorliegenden Gutachten sehen Gewerkschaften ihre Position deutlich gestärkt. Sie hoffen, dass der ausdrückliche Schutz des Streikrechts die Stellung von Beschäftigten weltweit festigt.
Position der Arbeitgeber
Arbeitgeberverbände widersprechen der gewerkschaftlichen Sicht in Teilen weiterhin. Nach ihrer Auffassung ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation vertritt den Standpunkt, dass Regeln für Arbeitskämpfe in den jeweiligen nationalen Gesetzen festgelegt werden müssen, weil die Bedingungen von Land zu Land unterschiedlich sind.
Auch der IGH stellt in seinem Gutachten klar, dass die Konvention selbst keine konkreten Vorgaben zu Bedingungen oder Umfang von Arbeitsniederlegungen macht. Wie Streiks im Einzelnen geregelt werden, kann damit weiterhin national ausgestaltet werden.
Warum der IGH eingeschaltet wurde
Innerhalb der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dauerte der Streit über die Auslegung der Konvention bereits seit mehr als einem Jahrzehnt an. Da sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite nicht einigen konnten, entschied die ILO, den IGH um ein Gutachten zu bitten.
Die ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, in der Staaten, Gewerkschaften und Arbeitgeber gleichberechtigt vertreten sind.
Welche Folgen hat das Gutachten?
Aus Sicht der Gewerkschaften steht viel auf dem Spiel. Sie warnen, dass eine Schwächung des Streikrechts die Rechte von Beschäftigten weltweit aushöhlen könnte. Mit dem nun veröffentlichten Gutachten gibt es jedoch Rückenwind für einen stärkeren Schutz von Arbeitnehmerrechten.
Zwar ist ein Gutachten des IGH rechtlich nicht bindend, dennoch kann es große Wirkung entfalten. In vielen Ländern dienen solche Stellungnahmen als Orientierung für Gesetze und Gerichtsentscheidungen. Deshalb könnte das Gutachten am Ende die Lage von Millionen Arbeitnehmern weltweit beeinflussen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion