Eine Bundesrichterin in den USA hat den Vergleich zwischen der Börsenaufsicht SEC und Elon Musk im Streit um verspätete Pflichtmitteilungen bei der Twitter-Übernahme endgültig genehmigt. Die zuständige Richterin Sparkle Sooknanan machte in Washington zwar deutlich, dass sie den Deal kritisch sieht, erklärte aber zugleich, ihr Spielraum bei der Prüfung von Fairness und Angemessenheit sei begrenzt. Weder die SEC noch Vertreter Musks wollten sich dazu äußern.
Musk hatte Twitter 2022 für 44 Milliarden Dollar gekauft und den Dienst später in X umbenannt. Nach Darstellung der SEC hatte er zuvor große Aktienpakete des Unternehmens erworben, ohne dies rechtzeitig offenzulegen. Dadurch konnte er die Papiere laut Klage zu niedrigeren Preisen kaufen und soll rund 150 Millionen Dollar eingespart haben. Benachteiligt worden seien vor allem gewöhnliche Anleger, die erst verspätet von seinen Übernahmeabsichten erfuhren. Musk wies den Vorwurf stets mit dem Hinweis zurück, die Verzögerung sei nicht absichtlich erfolgt.
Unerwartete Einigung
Ursprünglich hatte die SEC verlangt, dass Musk die mutmaßlich erzielten 150 Millionen Dollar an geschädigte Investoren zurückzahlt. Im Mai 2026 änderte sich der Kurs jedoch überraschend: Die Behörde und Musks Anwälte legten dem Gericht plötzlich einen ausgehandelten Vergleich vor.
Dieser sieht vor, dass Musk persönlich nicht belangt wird. Stattdessen richtet sich die Sanktion gegen den Elon Musk Revocable Trust, eine Vermögensstruktur, bei der Musk sowohl alleiniger Treuhänder als auch Begünstigter ist. Zudem beträgt die vorgesehene Strafe nicht 150 Millionen Dollar, sondern lediglich 1,5 Millionen Dollar. Das Geld soll auch nicht an betroffene Anleger gehen, sondern an den Staat.
Deutliche Kritik der Richterin
In ihrer Begründung sparte Sooknanan nicht mit Kritik. Mehrere Bestandteile der Vereinbarung seien aus ihrer Sicht problematisch und gäben Anlass zur Sorge. Besonders irritiert zeigte sie sich darüber, dass der Trust erst kurz vor Abschluss des Verfahrens in den Fall eingeführt wurde — offenbar mit dem Effekt, dass Musk öffentlich erklären könne, er selbst sei nicht persönlich bestraft worden.
Rechtlich sah die Richterin jedoch kaum Möglichkeiten, die Einigung abzulehnen. Ein Gericht sei bei solchen Vergleichen zwar nicht bloß eine formale Abnickinstanz, sagte sie, aber auch keine Stelle, die eigene Nachforschungen anstellt. Solange ein Vergleich die Justiz nicht ad absurdum führe und grundlegende Mindestanforderungen an Fairness erfülle, müsse er akzeptiert werden — auch dann, wenn das Ergebnis fragwürdig erscheine.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber