Wirtschaft

EU-Gericht kippt Abo-Trick: Mehr Rechte beim Streaming

Streaming-Abo sofort nutzen? Dafür mussten Kunden teils aufs Widerrufsrecht verzichten – doch ein EuGH-Urteil stellt alles auf den Kopf.

09.07.2026, 11:02 Uhr

Streaminganbieter wie Sky dürfen das gesetzliche Widerrufsrecht für ihre Angebote nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht pauschal ausschließen. Nach Auffassung der Luxemburger Richter kann ein Streaming-Abo in bestimmten Fällen nicht als „digitaler Inhalt“, sondern als „digitale Dienstleistung“ gelten – vor allem dann, wenn das Angebot auf das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer reagiert und entsprechend angepasst wird.

Ausgangspunkt war eine Klage in Österreich

Auslöser der Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen einem österreichischen Verbraucherschutzverein und Sky. Das Unternehmen behandelt sein Streamingangebot als digitalen Inhalt und schließt deshalb das 14-tägige Widerrufsrecht aus, sobald Kundinnen und Kunden der sofortigen Nutzung zustimmen und die Leistung beginnt. Nach Angaben des Unternehmens gilt diese Praxis auch für den Dienst Wow in Deutschland.

Das zuständige Gericht in Österreich legte die Frage dem EuGH vor und wollte klären lassen, wie die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in diesem Fall auszulegen ist.

Personalisierte Empfehlungen machen den Unterschied

Der EuGH stellte klar: Geht ein Streamingdienst über das bloße Bereitstellen feststehender Inhalte hinaus, kann er als digitale Dienstleistung gelten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen oder andere Anpassungen auf das Nutzungsverhalten der Kundschaft reagiert.

In solchen Fällen darf das Widerrufsrecht nicht einfach ausgeschlossen werden.

Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bewertete das Urteil positiv. Rechts- und Handelsexperte Felix Methman erklärte, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten digitale Dienste auch dann testen können, wenn diese sofort online verfügbar seien und auf längerfristige Abonnements ausgelegt seien.

Bedeutung auch für Deutschland

Zwar betrifft das Urteil unmittelbar zunächst den Fall in Österreich, wo die nationalen Gerichte noch abschließend entscheiden müssen. Nach Einschätzung des Hannoveraner Rechtsanwalts Tim Wittwer ist die Entscheidung aber auch für Deutschland wichtig, weil die Regelungen zum Widerrufsrecht in beiden Ländern vergleichbar sind.

Seiner Ansicht nach müssen Streaminganbieter ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, sofern sie bisher den Widerruf ausgeschlossen haben.

Problematisch vor allem bei Sport-Großereignissen

Besondere Folgen könnte das Urteil für Anbieter haben, die innerhalb eines länger laufenden Abos einzelne besonders attraktive Live-Ereignisse zeigen, etwa große Sportveranstaltungen. Nutzerinnen und Nutzer könnten dann ein Abo abschließen, das Ereignis innerhalb der 14-tägigen Frist ansehen und anschließend widerrufen.

Nach Auffassung des EuGH sind die Interessen der Anbieter dennoch ausreichend gewahrt: Wer widerruft, muss für die bis dahin bereits genutzte Leistung eine angemessene Vergütung zahlen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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