Umweltschützer verlangen strengere Kontrollen bei Einwegplastik
Fünf Jahre nach dem europaweiten Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff fordern Umweltverbände ein konsequenteres Vorgehen gegen Verstöße. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) werden verbotene Artikel wie Plastikgabeln oder Strohhalme weiterhin auf verschiedenen Internetseiten angeboten. DUH-Expertin Viola Wohlgemuth kritisierte dies als politisches Versagen und verlangte, dass Behörden Online-Händler stärker überwachen und bei Verstößen sanktionieren.
Seit dem 3. Juli 2021 dürfen unter anderem Einweg-Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Einwegteller nicht mehr verkauft werden, wenn sie aus Kunststoff bestehen. Ziel der Regelung war es, die Menge an Plastikabfall zu verringern und die Umwelt zu entlasten. Viele Anbieter stellten daraufhin auf Alternativen aus Holz, Bambus oder Papier um, etwa bei Trinkhalmen für Getränkepäckchen.
Das Bundesumweltministerium weist jedoch darauf hin, dass vorhandene Restbestände dieser Produkte weiterhin ohne zeitliche Begrenzung abverkauft werden dürfen. Nach Einschätzung des Ministeriums erschwert diese Ausnahme die Kontrollen und eröffnet Möglichkeiten, das Verbot zu umgehen. Wohlgemuth bezweifelt, dass sämtliche aktuell angebotenen Kunststoff-Wegwerfartikel tatsächlich noch aus Lagerbeständen von 2021 stammen. Sie warnt davor, dass Unternehmen neue Ware beschaffen und diese als alte Restbestände deklarieren könnten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber