Wirtschaft

Schufa-Score enthüllt? BGH prüft Ihr Recht auf Auskunft

Schufa-Score als Blackbox? Jetzt prüft der BGH, wie viel die Auskunftei über ihre geheime Formel verraten muss.

18.06.2026, 07:29 Uhr

Schufa-Score vor dem BGH: Wie viel Transparenz müssen Verbraucher bekommen?

Wer eine Wohnung anmieten, per Rechnung bestellen oder einen Kredit erhalten möchte, stößt oft auf eine zentrale Hürde: einen guten Schufa-Score. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird nun verhandelt, ob die Schufa Betroffenen genauer erklären muss, wie dieser wichtige Wert zustande kommt. Eine Entscheidung wird am heutigen Tag noch nicht erwartet. Unabhängig davon kündigt die Auskunftei bereits mehr Nachvollziehbarkeit an.

Was steckt hinter einem Bonitätsscore?

Auskunfteien wie die Schufa sammeln Daten, um einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand künftige Zahlungen pünktlich leistet. Diese Einschätzung wird als Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung in Form eines Score-Werts an Banken, Händler oder Versicherungen weitergegeben. Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert, desto besser die eingeschätzte Zahlungsfähigkeit. Wer häufiger zu spät zahlt oder Mahnungen erhält, wird entsprechend schlechter bewertet.

Welche Informationen nutzt die Schufa?

Die Schufa bekommt Daten von Vertragspartnern, etwa zur Eröffnung eines Girokontos, zur Vergabe von Kreditkarten oder zum Abschluss von Krediten und Leasingverträgen. Negative Einträge stammen zum Beispiel aus öffentlichen Quellen wie Schuldnerverzeichnissen. Darüber hinaus speichert die Schufa persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Angaben zum Einkommen liegen ihr nach eigenen Angaben dagegen nicht vor.

Wer wissen möchte, welche Daten gespeichert sind, kann eine sogenannte Datenkopie anfordern. Diese Selbstauskunft zeigt unter anderem, woher die Daten stammen und an welche Stellen sie in den vergangenen zwölf Monaten übermittelt wurden. Laut einer repräsentativen Verivox-Umfrage zu Jahresbeginn hat jedoch mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland ihren eigenen Score noch nie abgefragt.

Wie wird der Schufa-Score ermittelt?

Lange Zeit wurde die Berechnung des Schufa-Scores als schwer durchschaubar kritisiert. Dieses Image als „Blackbox“ will die Auskunftei nun ablegen. Seit dem 17. März 2026 setzt die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das für Verbraucher verständlicher sein soll. Der bisherige Score soll bis Ende 2028 vollständig ersetzt werden.

Das neue Modell basiert auf zwölf Kriterien, für die Punkte vergeben werden. Berücksichtigt wird etwa, wie lange der älteste Bankvertrag oder die älteste Kreditkarte bereits bestehen, ob es Zahlungsstörungen gab und wie laufende Kredite bewertet werden. Daraus entsteht ein Wert zwischen 100 und 999 Punkten. Ab 779 Punkten wird die höchste Klasse „hervorragend“ erreicht. Wer unter 100 Punkten liegt, erhält die Bewertung „ungenügend“ und faktisch keinen Score.

Was wird in Karlsruhe verhandelt?

Vor dem BGH geht es um Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Auskunftei hatte ihnen 2023 im Rahmen einer Datenkopie mitgeteilt, welche Daten gespeichert waren und welche Score-Werte bei Bonitätsanfragen in den zwölf Monaten zuvor übermittelt wurden. Den Klägern reicht diese Auskunft jedoch nicht aus. Sie kritisieren das Verfahren als zu intransparent und berufen sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Welche Vorgaben macht die DSGVO?

Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei automatisierten Entscheidungen Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die zugrunde liegende Logik sowie über Bedeutung und mögliche Folgen der Verarbeitung haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte 2023 klar, dass auch ein Schufa-Score darunterfallen kann, wenn er bei Entscheidungen wie einer Kreditvergabe eine wesentliche Rolle spielt.

Worum dreht sich der juristische Streit?

Im Kern muss der BGH klären, ob die bisherige Schufa-Datenkopie den rechtlichen Anforderungen genügt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte dies verneint und entschieden, dass die Schufa zusätzliche Informationen liefern müsse, etwa zur Gewichtung der verwendeten Kriterien. Nach Ansicht des Gerichts muss die Auskunftei zwar nicht die komplette mathematische Formel offenlegen, wohl aber so verständlich informieren, dass Betroffene mögliche Fehler oder unplausible Ergebnisse erkennen können.

Wie argumentiert die Schufa?

Die Schufa hält ihre bisherige Auskunftspraxis für ausreichend. Nach Angaben des Unternehmens haben zahlreiche Oberlandesgerichte diese Sicht bereits bestätigt. Das Urteil aus Dresden sei dagegen ebenso wie eine ähnliche Entscheidung aus Naumburg eine Mindermeinung. Die dort geforderten Transparenzstandards gingen aus Sicht der Auskunftei über das hinaus, was das geltende Recht derzeit verlange.

Warum ist das Urteil wichtig?

Nach Auffassung der Schufa sind unterschiedliche Anforderungen je nach Gerichtsstandort weder praxistauglich noch rechtssicher. Deshalb hat sie Revision beim BGH eingelegt. Sollte das Karlsruher Gericht die Entscheidung aus Dresden bestätigen, will die Schufa ihre Datenkopie entsprechend anpassen. Allerdings ändern sich die Regeln ohnehin bald: Im November tritt eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die Bonitätsscoring transparenter machen soll.

Was bringt die Gesetzesreform?

Ab dem 20. November müssen Auskunfteien auf Anfrage alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte offenlegen, ebenso die dafür verwendeten Daten. Außerdem müssen sie kenntlich machen, welche Kriterien den Score besonders stark beeinflusst haben. Die Schufa betont, dass ihr neues Scoring-System diese künftigen Transparenzvorgaben sogar übertreffe. Auch ältere Score-Modelle sollen an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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