Ab dem 19. Juni müssen Webseiten und Apps im Onlinehandel einen verpflichtenden Widerrufsbutton anbieten. Damit soll es für Verbraucher deutlich einfacher werden, Verträge im Internet wieder zu lösen. Bislang ist der Abschluss oft mit nur einem Klick möglich, während der Widerruf häufig über schwer auffindbare Kontaktwege oder versteckte Formulare läuft. Künftig soll die Rückabwicklung ähnlich einfach funktionieren wie der Kauf selbst.
Die neue Vorgabe gilt für nahezu den gesamten B2C-Onlinehandel, also für Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatkunden. Betroffen sind unter anderem große Versandhändler, kleinere Onlineshops, Streaming-Dienste und Plattformen für digitale Kurse. Auch auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay muss die Funktion vorhanden sein; dort sind die Plattformbetreiber für die technische Umsetzung zuständig.
Der Button ist überall dort vorgeschrieben, wo Verbraucher ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Dazu zählen unter anderem der Onlinekauf von Waren, Dienstleistungen, digitale Angebote wie Streaming-Abonnements sowie online abgeschlossene Finanzdienstleistungen wie Versicherungen oder Kredite.
Widerruf in zwei Stufen
Damit Verträge nicht versehentlich storniert werden, sieht das Gesetz ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst muss auf der Website eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer eindeutigen Bezeichnung wie „Vertrag widerrufen“ erscheinen. Nach dem Anklicken gelangen Nutzer auf eine Übersichtsseite, auf der sie nur wenige notwendige Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse machen müssen. Einen Grund für den Widerruf dürfen Händler nicht verlangen. Erst mit einem weiteren Bestätigungsklick wird der Vorgang abgeschlossen. Danach muss der Anbieter den Eingang des Widerrufs unverzüglich und automatisch per E-Mail bestätigen.
Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands sorgt die neue Regelung vor allem für mehr Komfort, Transparenz und Sicherheit. Am eigentlichen Widerrufsrecht ändert sich jedoch nichts. Es bleibt weiterhin an die gesetzliche Frist gebunden, die in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss beziehungsweise nach Erhalt der Ware beträgt.
Auch aus der Bundesregierung kommt Zustimmung. Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten künftig nicht mehr lange nach dem richtigen Weg zum Widerruf suchen. Das spare Zeit und Nerven, verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen und sei ein spürbarer Fortschritt für den Verbraucherschutz. Wenn ein Vertrag im Netz besonders leicht abgeschlossen werden könne, müsse das auch für den Widerruf gelten, so die Ministerin sinngemäß.
Eine repräsentative YouGov-Umfrage zeigt, dass die Neuerung bei vielen Verbrauchern auf Zustimmung stößt. 79 Prozent der Befragten meinen, ein verpflichtender Widerrufsbutton erleichtere den Rücktritt von Onlinekäufen. Nur 8 Prozent sehen das anders, 13 Prozent machten keine Angaben. Zudem erklärte rund ein Drittel, ein leicht auffindbarer Widerrufsbutton erhöhe die Bereitschaft, im Internet einzukaufen. Für die Umfrage wurden vom 8. bis 10. Juni insgesamt 2.071 Erwachsene in Deutschland befragt.
Kritik von den Verbänden
Weniger begeistert reagieren mehrere Branchenverbände. Der Handelsverband Deutschland hält die Neuregelung für überflüssig. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth betont, dass Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel schon heute bei vielen Anbietern unkompliziert möglich seien. Das Widerrufsrecht sei den meisten Kunden längst bekannt. Besonders kleinere Unternehmen würden durch die neuen Anforderungen zusätzlich mit Bürokratie belastet.
Auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel äußert Bedenken. Geschäftsführerin Alien Mulyk verweist darauf, dass viele Händler bereits heute freiwillig längere Rückgabefristen einräumten als gesetzlich vorgeschrieben. Der neue Button könne deshalb zu Verwirrung bei Verbrauchern führen und das Risiko von Abmahnungen erhöhen. Zudem entstünden neue Sicherheitsprobleme: So könnten etwa Bots massenhaft Bestellungen auslösen und anschließend direkt widerrufen. Betreiber müssten sich nun auch gegen solche Szenarien absichern.
Der Bundesverband Onlinehandel sieht ebenfalls keinen Bedarf für eine weitere Vereinfachung. Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen warnt, dass das Widerrufsrecht schon heute teils missbräuchlich genutzt werde. Sie nennt Beispiele wie bestellte neue Schuhe, bei denen alte getragene Paare als Widerruf zurückgesandt würden, oder teure Kaffeevollautomaten, die erst für eine Feier genutzt und danach retourniert würden. Für Händler entstünden dadurch erhebliche Schäden. Der Verband fordert deshalb klarere Grenzen gegen Missbrauch.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion