Beschäftigte in Deutschland liegen laut einer aktuellen Befragung bei unzulässigen Reisekostenabrechnungen vorn. In der Erhebung unter Geschäftsreisenden aus Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern in fünf Ländern gaben rund 26 Prozent der deutschen Teilnehmer an, regelmäßig nicht erlaubte Spesen einzureichen. Dahinter folgen Frankreich mit 22 Prozent, Spanien mit 21 Prozent, die USA mit 19 Prozent und das Vereinigte Königreich mit 12 Prozent.
Die Umfrage wurde im April vom Marktforschungsinstitut Censuswide im Auftrag von Perk, einer Plattform für Reise- und Ausgabenmanagement, durchgeführt. Insgesamt nahmen 8.000 Personen teil.
Rechnet man auch jene ein, die nach eigener Aussage einige oder wenige Male fehlerhafte Angaben gemacht haben, fallen die Werte noch höher aus. Mehr als 38 Prozent der Befragten in Deutschland erklärten, Ausgaben mehrfach eingereicht zu haben. 34 Prozent sagten, sie hätten Kosten eines Kollegen doppelt abgerechnet. Über 37 Prozent gaben an, auch private oder nicht arbeitsbezogene Ausgaben eingereicht zu haben.
Nicht alles geschieht absichtlich
Perk-Deutschlandchef Eugen Triebelhorn warnt jedoch davor, jede fehlerhafte Abrechnung als bewussten Betrug zu deuten. Das Ausmaß sei zwar überraschend, viele Fälle seien aber auf Missverständnisse, unklare Vorgaben oder Unsicherheit darüber zurückzuführen, welche Ausgaben tatsächlich erstattungsfähig sind. Laut Umfrage erklärten gut 30 Prozent der Betroffenen, dass hinter der falschen Einreichung ein Fehler oder ein Missverständnis steckte.
Allerdings gibt es bei Spesenabrechnungen auch den umgekehrten Fall – zugunsten der Unternehmen. Knapp 44 Prozent der Befragten in Deutschland berichteten, berechtigte Auslagen nicht zur Erstattung eingereicht zu haben. Als Gründe nannten sie vor allem zu geringe Beträge, verlorene Belege, Unsicherheit über die Erstattungsfähigkeit oder den als zu hoch empfundenen Aufwand.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion