Einfacher bauen: Bundesregierung plant weniger Komfortstandards für günstigere Neubauten
Weniger aufwendige Ausstattung, reduzierte technische Standards und einfachere Ausführung: Mit einem neuen Gesetzentwurf wollen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz (beide SPD) den Wohnungsbau in Deutschland wieder günstiger machen. Der Entwurf soll am Montag vorgestellt werden. Ziel ist es, Bauherren und Käufern rechtssicher zu ermöglichen, bewusst auf bestimmte Komfortmerkmale zu verzichten.
Nach Einschätzung der Ministerinnen muss Bauen in Deutschland einfacher und kostengünstiger werden, damit mehr Wohnraum entsteht. Der geplante sogenannte Gebäudetyp E soll dafür sorgen, dass auf Ausstattungen verzichtet werden kann, die zwar marktüblich geworden sind, gesetzlich aber nicht vorgeschrieben werden. Hubertz betonte, man wolle den Beteiligten mehr Freiheit geben, auf unnötige Extras zu verzichten und so Geld für bezahlbaren Wohnraum zu sparen.
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Geplant ist eine Änderung des Bauvertragsrechts. Künftig soll es leichter möglich sein, von Standards abzuweichen, die rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben sind. Nach bisheriger Lage gilt meist: Wenn nichts anderes vereinbart ist, darf ein Bauherr erwarten, dass nach dem allgemein üblichen Standard gebaut wird. Dieser Standard ist in den vergangenen Jahren jedoch immer höher geworden – etwa bei Materialien oder technischer Ausstattung.
Genau darin sehen die Ministerien ein Problem: Planer und Bauunternehmen vermeiden oft einfachere Lösungen, weil sie spätere Haftungsrisiken fürchten. Mit dem neuen Gesetz soll deshalb klargestellt werden, dass einfacheres Bauen zulässig ist, wenn alle Vertragsparteien dem zustimmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, bleiben die bisherigen Regeln bestehen.
Worauf verzichtet werden könnte – und worauf nicht
Nach den Plänen geht es ausschließlich um Komfortstandards, die Baukosten erhöhen, ohne zwingend notwendig zu sein. Genannt werden etwa geringere Anforderungen an den Trittschall im Einfamilienhaus, niedrigere Deckenhöhen oder der Verzicht auf einen Handtuchheizkörper im Bad.
Keine Abstriche geben soll es dagegen bei Sicherheit und Gesundheit. Unverändert bleiben sollen insbesondere Anforderungen an Brandschutz, Statik, Belüftung und Belichtung. Das Leitprinzip lautet demnach: gebaut wird nach den gesetzlichen Mindestvorgaben – aber nicht darüber hinaus, wenn das nicht gewünscht ist.
Erwartete Auswirkungen auf die Baukosten
Nach Auswertung von Pilotprojekten gehen die Ministerien davon aus, dass sich die eigentlichen Gebäudekosten durch einfacheres Bauen um 10 bis 15 Prozent senken lassen. Dadurch könnte der Wohnungsbau neuen Schwung bekommen. Hintergrund ist der anhaltende Wohnungsmangel: In Deutschland fehlen weiterhin mehrere Hunderttausend Wohnungen.
Zwar ist die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt wieder gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden von Januar bis August 169.400 Wohnungen in neuen und bestehenden Gebäuden genehmigt – ein Plus von gut 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig belasten jedoch steigende Material- und Energiekosten sowie höhere Bauzinsen die Branche. Deshalb gibt es Zweifel, ob die jüngste Belebung lange anhält.
Wann die Regeln kommen könnten
Mit einem Inkrafttreten rechnen die Ministerinnen frühestens ab Mitte 2027. Bis dahin steht dem Vorhaben noch ein längerer politischer Weg bevor. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt. Zunächst sollen nun Länder und betroffene Verbände Stellung nehmen. Danach müsste das Kabinett zustimmen, bevor Bundestag und Bundesrat sich mit dem Gesetz befassen.
Die Diskussion über einfacheres Bauen läuft bereits seit Jahren. Einen ersten politischen Vorstoß für den Gebäudetyp E – das E steht für „Einfach“ – hatte schon die frühere Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP unternommen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber