Kfz-Ersatzteile erneut spürbar teurer
Autoteile für Reparaturen haben sich nach Angaben der Versicherungswirtschaft weiter verteuert. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, lagen die Preise zwischen August 2025 und August 2026 um mehr als vier Prozent höher. Seit 2016 seien Ersatzteile im Durchschnitt um über 80 Prozent teurer geworden. Bei einzelnen Komponenten wie hinteren Seitenwänden, Vordertüren oder Heckklappen hätten sich die Kosten nahezu verdoppelt.
Nach Einschätzung des GDV verlief die Preisentwicklung deutlich dynamischer als die allgemeine Teuerung. Während die Inflationsrate in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt 2,8 Prozent pro Jahr betragen habe, seien die Preise für Ersatzteile jährlich um durchschnittlich 5,9 Prozent gestiegen, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Für die Auswertung untersuchte der Verband nach eigenen Angaben die Preisentwicklung von 20 unterschiedlichen Ersatzteilen. Demnach legten sämtliche untersuchten Teile über einen Zeitraum von zehn Jahren stärker zu als die Inflationsrate. Steigende Ersatzteilpreise verteuern laut GDV die Reparaturen und führen damit auch zu höheren Schadenkosten.
Designschutz als Preistreiber
Als einen wichtigen Grund für das hohe Preisniveau nennt der Verband den sogenannten Designschutz. Dieser schützt die äußere Gestaltung eines Produkts vor Nachahmung. Betroffen sind nicht nur komplette Fahrzeuge, sondern auch sichtbare Bauteile wie Türen, Kotflügel oder Außenspiegel. Dadurch konnten unabhängige Hersteller bislang keine optisch identischen Ersatzteile anbieten, was den Wettbewerb begrenzte und höhere Preise begünstigte.
Nach Ansicht des GDV könnte eine anstehende Reform des Designrechts den Markt öffnen. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht.
Bereits im Dezember 2023 hatten sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament darauf verständigt, Ersatzteile unter bestimmten Voraussetzungen vom Designschutz auszunehmen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern günstigere Reparaturen zu ermöglichen. Die Ausnahme soll dann gelten, wenn die Teile ausschließlich für Reparaturen vorgesehen sind und dem Original exakt entsprechen – etwa bei einer beschädigten Tür oder einem defekten Scheinwerfer.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber