Wirtschaft

Obelix als Waffenname? Das EU-Gericht entscheidet

Darf eine Waffenfirma «Obelix» kapern? Der Kult-Comic-Verlag wehrt sich – und ein Experte sagt, wie brisant der Fall ist.

13.05.2026, 03:55 Uhr

EuG urteilt im Streit um die Marke "Obelix"

Vor dem Gericht der Europäischen Union fällt eine Entscheidung in einem Markenstreit um den Namen "Obelix". Auslöser ist der Versuch eines polnischen Waffenherstellers, die Bezeichnung für Waffen und Munition als Wortmarke zu nutzen. Dagegen wehrt sich ein französischer Verlag, der die Rechte an der bekannten Comicfigur aus der Asterix-Reihe hält.

Für den Verlag ist "Obelix" bereits seit 1998 als Marke geschützt, unter anderem für Bücher, Kleidung und Spiele. Das Europäische Markenamt hatte den Schutz 2022 jedoch auch auf Produkte des polnischen Unternehmens ausgeweitet.

Verlag warnt vor Rufausbeutung

Der Verlag sieht darin die Gefahr, dass das Rüstungsunternehmen vom Bekanntheitsgrad und dem positiven Image der älteren Marke profitiert. Zudem könne die Verbindung mit Waffen dem Ruf der Figur schaden.

Obelix zählt zu den bekanntesten Figuren der Comicgeschichte. Der Gallier aus der Feder von René Goscinny und Albert Uderzo steht vor allem für enorme Kraft und Statur. Nach Angaben des Verlags wurden die Comics in 111 Sprachen übersetzt und weltweit rund 375 Millionen Mal verkauft. Aus Sicht des Verlags spielt die Waffenfirma mit der Markenwahl gezielt auf Eigenschaften wie "Unbesiegbarkeit" und "übermenschliche Stärke" an.

Schutz bekannter Marken reicht weiter

Der Düsseldorfer Markenrechtler Jens Fusbahn verweist darauf, dass bei gewöhnlichen Marken selbst identische Namen nicht automatisch eine Verletzung bedeuten, wenn die Produkte in völlig unterschiedlichen Bereichen liegen. Zwischen Comics und Waffen bestehe normalerweise keinerlei Nähe.

Anders sei es jedoch bei besonders bekannten Marken. In solchen Fällen könne auch die Nutzung für vollkommen andere Waren unzulässig sein, wenn dadurch die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke unlauter ausgenutzt oder beeinträchtigt werde.

Nach Einschätzung des Juristen könnte genau das hier der Fall sein: Wenn ein Unternehmen die starken positiven Assoziationen zur Figur Obelix für eigene Zwecke nutze, verhalte es sich wie ein Trittbrettfahrer. Hinzu komme, dass die Comicfigur einen humorvollen und familienfreundlichen Charakter habe. Eine Verbindung mit Waffen und Munition könne dieses Image beschädigen.

Markenamt weist Argumente zurück

Das Europäische Markenamt teilt diese Sicht bislang nicht. Nach Auffassung der Behörde ist schon nicht eindeutig belegt, dass die ältere Marke in dem geltend gemachten Umfang bekannt ist. Außerdem sei fraglich, ob Käufer von Waffen deren Eigenschaften überhaupt mit der Comicfigur in Verbindung bringen würden.

Nach Einschätzung des Amts richtet sich das Angebot des polnischen Unternehmens an eine klar abgegrenzte Zielgruppe, vor allem an Militärangehörige, Jäger sowie Sicherheits- und Polizeikräfte. Nur in Ausnahmefällen und unter strengen Vorgaben könnten solche Produkte auch von Teilen der allgemeinen Öffentlichkeit erworben werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen