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Bundesinstitut schlägt Alarm bei Drip-Spa-Infusionen

Vitamin-Drips versprechen mehr Power und langes Leben – doch Fachleute warnen: Diese Infusionen könnten gefährlich sein.

13.05.2026, 04:30 Uhr

BfArM warnt vor Risiken durch sogenannte Drip-Spa-Infusionen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist auf mögliche Gesundheitsgefahren durch sogenannte Drip-Spa-Infusionen hin. Dabei handelt es sich um intravenös verabreichte Mischungen mit hoch dosierten Vitaminen, Mineralstoffen und weiteren Inhaltsstoffen. Solche Produkte sind in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen.

Trotzdem werben Anbieter damit, dass die Infusionen das Immunsystem stärken, das äußere Erscheinungsbild verbessern, die Leistungsfähigkeit erhöhen und sogar die Leber unterstützen könnten. Nach Angaben des BfArM gibt es für diese versprochenen Effekte jedoch keinen wissenschaftlichen Beleg. Die auch als Longevity-Infusionen bezeichneten Präparate haben deshalb keine Arzneimittelzulassung.

Für Medikamente gelten in Deutschland strenge Vorgaben. Vor einer Zulassung müssen Wirksamkeit, Sicherheit, Qualität und ein positives Verhältnis von Nutzen und Risiko nachgewiesen werden. Genau diese Nachweise fehlten bei den beworbenen Infusionsprodukten.

Risiken reichen von Überdosierung bis Kreislaufproblemen

Nach Einschätzung des Instituts können die Zusammensetzungen der Infusionen erhebliche Risiken bergen. Genannt werden unter anderem eine Überversorgung mit Vitaminen, Störungen des Elektrolyt- sowie des Säure-Basen-Haushalts und allergische Reaktionen, die im schlimmsten Fall in einem anaphylaktischen Schock enden können.

Hinzu kommen die allgemeinen Gefahren, die mit Infusionen verbunden sind. Bei fehlerhafter Anwendung kann Flüssigkeit ins Gewebe gelangen. Auch Luftembolien und Probleme mit dem Kreislauf sind möglich.

Das BfArM betont zudem, dass Hersteller zugelassener Infusionsarzneimittel verbindliche Qualitätsstandards erfüllen müssen. Bei nicht zugelassenen Infusionslösungen seien Qualität und Sicherheit im Sinne des Arzneimittelgesetzes dagegen nicht nachgewiesen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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