Trump erzielt vorläufigen Erfolg im Streit um US-Zölle
Im Rechtsstreit um seine umstrittene Zollpolitik kann US-Präsident Donald Trump vorerst aufatmen. Ein US-Berufungsgericht hat ein Urteil der Vorinstanz zunächst außer Kraft gesetzt, das Trumps befristete Einfuhrzölle auf Waren aus aller Welt in der vergangenen Woche für unzulässig erklärt hatte. Damit bleibt es vorerst dabei, dass Importeure weiterhin den Aufschlag von zehn Prozent entrichten müssen.
Eine endgültige Entscheidung ist das jedoch noch nicht. Das Berufungsgericht hat das Urteil des Gerichts für Internationalen Handel in New York lediglich vorläufig gestoppt, während es den Antrag der US-Regierung prüft. Die Kläger – darunter der Bundesstaat Washington sowie zwei Unternehmen – können nun innerhalb von sieben Tagen Stellung nehmen.
Sollte auch die nächste Instanz die Zölle am Ende kippen, könnte die Regierung den Fall noch vor den Supreme Court bringen.
So begründet die Regierung ihren Antrag
Nach Darstellung der US-Regierung würde das Urteil der Handelsrichter Trumps wirtschaftspolitische Pläne massiv beeinträchtigen. In ihrem Antrag argumentiert sie, die Entscheidung untergrabe die Handelsstrategie des Präsidenten und gefährde die Bemühungen, das chronische Handelsdefizit der Vereinigten Staaten zu verringern.
Zugleich warnt die Regierung davor, dass bereits eingezogene sowie künftige Zolleinnahmen unwiederbringlich verloren gehen könnten. Auch organisatorische Probleme führt sie an: Die Zollbehörde CBP sei ohne zusätzliches Personal kaum in der Lage, die richterliche Anordnung umzusetzen. Das wiederum könnte nach Ansicht der Regierung andere Rückerstattungen belasten, die infolge früherer Gerichtsentscheidungen fällig geworden seien.
Den Klägern entstehe durch die vorläufige Aussetzung hingegen kein unmittelbarer Nachteil, so das Argument aus Washington. Unrechtmäßig erhobene Abgaben könnten später auf gerichtliche Anweisung zurückgezahlt werden.
Das hatte das Handelsgericht entschieden
Das Gericht für Internationalen Handel in New York war vergangene Woche zu dem Schluss gekommen, dass Trump mit dem zeitlich befristeten Zehn-Prozent-Zoll seine Kompetenzen überschritten habe. Nach Auffassung der Richter stützte sich der Präsident auf eine unzutreffende Auslegung des herangezogenen Handelsgesetzes.
Das Gericht untersagte sowohl der US-Regierung als auch der Zollbehörde, die Abgaben von den Klägern weiter einzufordern. Bereits gezahlte Zölle sollten ihnen zurückerstattet werden.
Um diese Abgaben geht es
Seit dem 24. Februar 2026 erheben die USA auf den Großteil der Importe aus dem Ausland einen Zollsatz von zehn Prozent. Trump führte diese Maßnahme ein, nachdem der Supreme Court viele seiner früheren Zölle für rechtswidrig erklärt hatte. Damals hatte er sich auf ein Notstandsgesetz von 1977 berufen.
Als Reaktion wich der Präsident auf ein anderes rechtliches Fundament aus: Für die neuen Abgaben zog er ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heran. Dieses erlaubt solche Zölle allerdings nur befristet – maximal für 150 Tage.
Trump hatte zwischenzeitlich auch damit gedroht, den Satz auf 15 Prozent anzuheben. Das wäre zugleich die gesetzlich zulässige Obergrenze. Ein entsprechender offizieller Erlass ist jedoch bis heute nicht im Regierungsamtsblatt aufgetaucht.
Grundsätzlich verfügt die US-Regierung zwar über weitere Möglichkeiten, Zölle etwa für einzelne Produkte oder Branchen zu verhängen. Diese Instrumente kann Trump allerdings nicht nach Belieben allein per Unterschrift in Kraft setzen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion