Die Schufa sammelt nach Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung offenbar deutlich mehr Finanzinformationen über Menschen in Deutschland, als viele vermuten. Demnach führt das Wiesbadener Unternehmen neben seiner offiziellen Datenbank noch eine zweite Sammlung mit sogenannten historischen Daten. Darin sollen auch teils lange zurückliegende Zahlungsvorgänge von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern gespeichert sein.
Die von der Schufa ermittelten Bonitätswerte spielen im Alltag eine wichtige Rolle. Sie können mitentscheiden, ob jemand einen Kredit bekommt, einen Handy- oder Mobilfunkvertrag abschließen kann oder eine Wohnung anmieten darf. Seit März dieses Jahres verwendet die Auskunftei ein neues Berechnungsmodell mit zwölf Kriterien. Dabei fließen unter anderem das Alter des ältesten Bankvertrags und der ältesten Kreditkarte, mögliche Zahlungsstörungen sowie der Status laufender Kredite ein. Kundinnen und Kunden können ihre Scores kostenlos einsehen. Zugleich sind Verfahren zu früheren Berechnungsmodellen noch beim Bundesgerichtshof anhängig.
Die Schufa bestätigte, dass sie zusätzlich zu den aktuellen Score-Daten auch historische Zahlungsinformationen vorhält. Nach Unternehmensangaben sind diese Datensätze teils bis zu zehn Jahre alt und betreffen nahezu alle Verbraucherinnen und Verbraucher, zu denen bereits einmal eine Auskunft eingeholt wurde. Ein Schufa-Sprecher hielt dabei eine Größenordnung von rund 68 Millionen Menschen für realistisch.
Nach Angaben des Unternehmens werden diese Daten benötigt, um neue Verfahren zur Risikobewertung etwa für Banken zu überprüfen und abzusichern. Die Vergleichstests fänden ausschließlich bei der Schufa statt, sodass Auftraggeber keinen Zugriff auf konkrete Datendetails hätten. Die Nutzung der Daten sei strikt auf Test- und Kontrollzwecke begrenzt.
Zweifel beim Verbraucherschutz
An dieser Darstellung gibt es jedoch Zweifel. Claudio Zeitz-Brandmeyer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sagte laut tagesschau.de, für Unternehmen, die solche Daten erhielten, könne es sehr verlockend sein, sie nicht nur für Tests zu nutzen, sondern sie auch direkt etwa in Kreditentscheidungen einfließen zu lassen.
Die Schufa hält dagegen an ihrer Rechtsauffassung fest und sieht die Nutzung der historischen Daten für diese Zwecke als zulässig an. Dabei verweist das Unternehmen auf den von ihr beauftragten Datenschutzexperten Tim Wybitul. Dieser weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, Daten müssten zwar gelöscht werden, wenn sie für den ursprünglichen Verarbeitungszweck nicht mehr erforderlich seien. Die Tests dienten jedoch der Überprüfung der Richtigkeit der Scores – und das sei ein legitimer und wichtiger Zweck.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte wollte sich mit Verweis auf ein laufendes Verfahren nicht äußern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber