Kundinnen und Kunden von Direkt- und Onlinebanken kennen das Problem: Bei Überweisungen erscheint oft ein Warnhinweis, wenn der eingetragene Name des Zahlungsempfängers nicht exakt mit den bei der Bank gespeicherten Daten übereinstimmt. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die seit Oktober 2025 vorgeschriebenen Hinweise jedoch zu ungenau, weil häufig nur die exakte Schreibweise abgeglichen wird. Schon kleine Unterschiede – etwa ein fehlender zweiter Vorname oder ein falsch gesetzter Bindestrich – können dadurch Alarm auslösen.
Die Verbraucherschützer sehen darin ein Risiko: Wenn Nutzerinnen und Nutzer ständig Fehlwarnungen bekommen, nehmen sie die Hinweise irgendwann nicht mehr ernst. Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv, warnt, dass man Warnmeldungen dann leicht nur noch wegklickt. Problematisch ist dabei, dass Überweisende im Schadensfall selbst haften können, wenn sie eine Warnung ignorieren und etwas schiefgeht.
Warnmeldungen sind keine Seltenheit
Eine repräsentative Online-Umfrage des Instituts Forsa zeigt, dass solche Hinweise bei SEPA-Überweisungen häufig vorkommen. Von denjenigen, die in den vergangenen sechs Monaten mindestens einmal eine Warnung erhalten haben, gibt die Mehrheit von 58 Prozent an, dass dies bei etwa jeder vierten Überweisung oder sogar noch öfter passiert.
Einige Befragte berichten zwar auch von Vorteilen: So seien etwa veraltete Kontodaten erkannt oder Fehler bei der automatischen Erfassung von Rechnungen per Foto aufgedeckt worden.
Andere empfinden den streng buchstabengetreuen Abgleich jedoch eher als Belastung denn als Schutz. Schon kleinste Abweichungen führten zu einer roten Warnanzeige, ohne dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirklich weitergeholfen werde, heißt es in Rückmeldungen. Manche Nutzer sagen inzwischen offen, dass sie die häufigen Hinweise schlicht ignorieren.
Mehrheit befürwortet die Prüfung – aber nicht die Umsetzung
Grundsätzlich wird die Überprüfung des Empfängernamens von den meisten Online-Banking-Nutzenden positiv gesehen: 91 Prozent bewerten das Verfahren im Ansatz gut. Zugleich hält allerdings mehr als ein Viertel, nämlich 27 Prozent, die aktuelle praktische Umsetzung für mangelhaft.
Der vzbv warnt deshalb, dass der eigentliche Schutzeffekt verloren gehen könnte, wenn Bankkunden die Meldungen nur noch routinemäßig übergehen. Das System müsse Betrug zuverlässig erschweren, statt Verbraucher mit unnötigen Warnungen zu überfordern.
Forderung nach intelligenterem Abgleich
Aus Sicht der Verbraucherschützer sollten die Systeme deutlich flexibler arbeiten. Der richtige Empfänger müsse auch dann erkannt werden, wenn Vor- und Nachname vertauscht wurden, ein weiterer Vorname fehlt oder Sonderzeichen sowie Bindestriche leicht abweichen. Nur so könnten Warnungen tatsächlich dort erscheinen, wo sie wirklich nötig sind.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber